Artikel 5 GG: Eine Zensur findet nicht statt.

Daß die Sperrliste gegen Kinderpornographie sinnlos ist und leicht umgangen werden kann, hatte ich ja schon gestern dargelegt, aber wie Spiegel Online heute berichtet, wird die ganze Sache dadurch noch sinnloser, daß kleine Provider laut Gesetzantwurf gar nicht am Filterprogramm teilnehmen müssen:

Nach einem Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium, der voraussichtlich am Mittwoch im Kabinett beschlossen wird, sollen nur Anbieter, die mindestens für 10.000 Nutzer in der Regel gegen Entgelt den Zugang zum Internet ermöglichen, “geeignete und zumutbare technische Maßnahmen” ergreifen – zum Beispiel die Sperrung von entsprechenden Seiten und die Weiterleitung auf sogenannte Stoppseiten.

Dem Gesetzentwurf zufolge müssten alle staatlichen Dienste wie Hochschulnetze und Behörden-Provider sowie Hunderte regionale Netzwerkanbieter aufgrund dieser Einschränkungen nicht tätig werden. Experten schätzen, dass hierzulande mittlerweile mehrere Millionen Internet-Nutzer über solche Dienstanbieter im Web surfen.

Naja, eigentlich könnte man auch sagen, daß es egal ist, ob da kleinere Provider filtern müssen oder nicht: so leicht die Sperre zu umgehen ist, spielt es nun auch wieder keine Rolle, ob da nun ein Provider mehr oder weniger filtert.
Da hat die liebe Zensursula tüchtig ins Klo gegriffen.

Uncategorized

1 thought on “Artikel 5 GG: Eine Zensur findet nicht statt.

Comments are closed.