Syncing N97 with DAViCal

Bereits vor 2-3 Wochen ging bei mir im Blog ein Kommentar zum JMStV ein, der mich auf eine Petition zu diesem bzw. gegen dieses Vorhaben aufmerksam machte. Auf der Webseite

http://www.zensur-in.de/

sammelt der Initiator Tobias Huch Unterschriften gegen die geplante bzw. bereits auf den Weg gebrachte Novellierung des JMStV. Der Petitionstext ist wie folgt:

Petitionstext:
Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag darf kein grundrechtsfreier Raum sein!

Ich fordere, dass der/die Landtag/Bürgerschaft/Senat die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags in der von den Regierungschefs der Länder am 25. März 2010 verabschiedeten Form ablehnt und eine transparente Diskussion über den JMStV anregt. Ich sehe eine unverhältnismäßige Einschränkung des Artikels 5 Grundgesetz durch den JMStV und massiven Protest der Betroffenen, welche nicht transparent und offen in die Entstehung des neuen JMStV eingebunden wurden. Der neue JMStV hat derzeit den Charakter einer “Geheimgesetzgebung” und es drohen außerdem Internetsperren durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Ich sehe dadurch mein Grundrecht auf Informationsfreiheit für gefährdet.

Begründung:
Der JMStV ist schon seit seinem Bestehen geprägt von reiner Symbolgesetzgebung und unzulässigen Verboten. In der neuen Form des JMStV werden diese Verbote erweitert und es wird außerdem umfangreich Rechtsunsicherheit geschaffen.
Das Labeln von Internetseiten und eine Sendzeitbegrenzung sind ein schwerer Eingriff in den Artikel 5 GG und ist auch technisch nicht umsetzbar. Angebote mit von Nutzern generiertem Inhalt (Beispiel: YouTube, Facebook, Blogs, etc.) werden damit unzulässig (§§5 & 11 JMStV). Auch wird die Pressefreiheit auf mittelfristige Sicht massiv eingeschränkt, da Online- und Offlinemedien unterschiedlich behandelt werden. Ich verweise hierbei auf die offizielle Stellungnahme des VDZ (Verband deutscher Zeitschriftenverleger auf der Seite der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz).
Der §11 Abs. 4. bringt neue Rechtsunsicherheit, da hier das höchstrichterlich abgelehnte Verfahren der KJM festgeschrieben wird und so die Nutzung derzeit nur für Volljährige legale Inhalte nach §4 Abs. 2 JMStV faktisch unmöglich gemacht wird. Des Weiteren ist zu prüfen, ob die Inhalte nach §4 Abs. 2, auf die §11 Abs. 4. verweist überhaupt als jugendschädlich/jugendgefährdend einzustufen sind, da dies von der Wissenschaft geschlossen verneint wird und das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 402/87) das Verbot nur für eine kurze Zeit per Einschätzungsprärogative für zulässig angesehen hat. Den Staatskanzleien liegt die Expertise von Prof. Dr. Starke zu allen bekannten Studien und Gutachten der Wissenschaft vor. Nach Auffassung des BVerfG ist somit dieses Verbreitungsverbot aufzuheben. Der AK Zensur stellt in seiner Stellungnahme zum JMStV klar: “Es ist zu vermuten, dass die faktische Pflicht, Erotik in Deutschland im Internet nur noch kostenpflichtig anzubieten, insbesondere den großen Anbietern sehr hohe Einnahmen beschert hat. Da verwundert es nicht, dass die entsprechenden Branchenvertreter seit langem strengere Jugendschutzvorschriften inklusive Sperrverfügungen für ausländische Anbieter fordern. Es darf aber nicht Aufgabe des Jugendschutzes sein, einheimische Porno-Produzenten vor ausländischer Konkurrenz zu schützen.” Dies scheint die alleinige Aufgabe des §11 Abs. 4 und § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 zu sein, da diese Paragraphen wissenschaftlich gesehen “Unsinn” sind. Somit sind diese ersatzlos zu streichen.
Ich schließe mich der Aussage des AK Zensur “Das Internet braucht nicht noch mehr, sondern weniger Regulierung” an. Das Internet war nie ein rechtsfreier Raum und somit darf der JMStV kein grundrechtsfreier Raum sein.
Ich wünsche vom Gesetzgeber eine Stärkung der Meinungs-, Presse- und Rezipientenfreiheit und die Unterstützung von innovativen Online-Projekten. Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des JMStV geht in die entgegen gesetze Richtung. Die Schaffung von Medienkompetenz bei den Eltern und Minderjährigen ist die einzige Möglichkeit für ein sinnvolles Maß an Jugendschutz. Verbote verschlimmern üblicherweise die potentiellen Übel.

Quellen:
Alle Quelle, Verweise und die Informationen zur Hauptpetition von Tobias Huch finden Sie auf http://www.Zensur-in.DE

Meine Beweggründe:
Als Bürger der Bundesrepublik Deutschland habe ich Angst um meine Grundrechte und die Freiheit meiner Person und der Gesellschaft. Ich möchte Freiheit statt Angst! Ich möchte nicht, dass ein Staatsvertrag rechtskräftig wird, der durch subjektive Meinungen und ohne objektive Wissenschaft und Fachwissen entstanden ist. Ich möchte, dass die Volksvertreter die Freiheit der Gesellschaft und die Freiheit des Einzelnen schützen!

Hinweis:
Ich gestatte ausdrücklich, dass diese Einzelpetition in eine öffentliche Online-Petition umgewandelt wird, um den bürokratischen und finanziellen Aufwand auf ein Minimum zu reduzieren. Bitte informieren Sie die Öffentlichkeit über ein solches Vorgehen. Danke!

Tobias informiert zusätzlich auch noch in einem selbstgemachten Video über die Petition und den JMStV.
Das Besondere an dieser Petition ist wohl, daß es sich um ein föderales Vorhaben der einzelnen Länder handelt und somit auch jeweils eine Petition pro Bundesland nötig ist. Also insgesamt 16x 2 Seiten. Aber über die Einzelheiten informiert Tobias ja auch auf seiner Webseite. Wer also etwas gegen den JMStV unternehmen möchte, mag sich vielleicht an der Petition von Tobias Huch beteiligen.

Uncategorized

1 thought on “Syncing N97 with DAViCal

Comments are closed.