Verfassungsbeschwerde ELENA – Fristverlängerung

Wie einige Quellen heute berichtet haben, wurde der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) unterzeichnet. Heise berichtet:

Bei ihrer heutigen Sitzung in Berlin haben die Ministerpräsidenten der Länder grünes Licht für die Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) gegeben. Änderungswünsche von Seiten der Ministerpräsidenten gab es nach Angaben der für die Novelle des JMStV federführenden rheinland-pfälzischen Staatskanzlei nicht mehr. Zusammen mit der Begründung erhalten als nächstes die Landtage den Entwurf, bevor am 10. Juni die Ministerpräsidenten ihn unterzeichnen. Der neue Staatsvertrag gehe den Weg der regulierten Selbstregulierung weiter, teilte die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung mit.

Regulierte Selbstregulierung?! Aaaahja… ein neues Neusprech-Wort für geplante Zensur? Spiegel Online schreibt jedenfalls:

Der Staatsvertrag ist eine der Blüten des Föderalismus. Eine der absurderen, finden viele in der Spiele- und Internetbranche. Denn er regelt nicht nur, wie Jugendschutz in Funk und Fernsehen organisiert werden soll – was traditionell Ländersache ist. Sondern er regelt auch, wie Jugendschutz im Internet aussehen soll, denn auch das Internet gilt dem Gesetzgeber als “Telemedium”, und damit ebenfalls Ländersache.

Seltsam ist die Situation schon länger: In Deutschland gibt es nicht ein Regelwerk für den Schutz der Jugend, sondern zwei: Jugendschutzgesetz (Bund) und Jugendmedienschutzstaatsvertrag (Länder). Letzterer wird traditionell von den Staatskanzleien erarbeitet, man einigt sich diskret, hinter den Kulissen, und verabschiedet Neufassungen dann einfach mit der Unterschrift der Ministerpräsidenten. Parlamente werden mit der Ausarbeitung nicht behelligt, sie sind nur fürs finale Abnicken zuständig. Staatsverträge sind Kinder des Föderalismus, nicht der parlamentarischen Demokratie.

Dieses “hinter den Kulissen ausarbeiten” ist meiner Meinung nach schädlich für die Demokratie. Es mag sein, daß Staatsverträge in einigen Fällen ihre Berechtigung und ihren Sinn haben, aber offensichtlich haben sich solcherlei Art von Verträgen etabliert, um etwas eben ohne Beteiligung der Volksvertreter durchzudrücken und so unangenehmen und langen Diskussionen mit diesen aus dem Weg zu gehen. Nicht nur der JMStV kann hier als Beispiel dienen, sondern auch auf europaäischer Ebene ACTA, dessen kompletter Entwurf seit heute im Netz zu finden ist.

Es ist ja nicht schlimm, daß manche Sachen nicht durch die Parlamente verabschiedet werden – wenn denn dann die Arbeit an solchen Vorhaben dennoch transparent und nachvollziehbar ist. Dies ist leider allzu häufig wohl nicht der Fall und genau das sollte sich ändern. Wenn etwas die Bürger eines Landes betrifft, dann sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, solche Vorhaben öffentlich zu machen – von Anfang an.

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1 thought on “Verfassungsbeschwerde ELENA – Fristverlängerung

  1. Tja, leider bin ich im Moment nicht “betroffen” und daher schon an der ersten Frage beim Registrieren gescheitert… Dank Dir jedenfalls für Deinen Einsatz – beim Werbetrommel rühren und Lochen! 😉

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