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Via Twitter hat Jörg Tauss auf einen Artikel bei der sueddeutschen.de von Heribert Prantl hingewiesen, in dem es um die Koalitionsverhandlungen bzw. die entsprechenden Posten in der neuen, kommenden Koalition geht. Den Titel des Artikels “Kampf der Kulturen” halte ich aber ein bißchen für zu reißerisch und übertrieben. Vielmehr geht es um die Widersprüchlichkeit zweier politischer Anschauungen: die der CDU und die der FDP.

In Fragen der inneren Sicherheit stehen sie sich konträr gegenüber. Die Union proklamiert ein ungeschriebenes Grundrecht auf Sicherheit, das der Staat fürsorglich für seine Bürger ausüben soll. Die FDP verficht das Grundrecht der Bürger auf ihre Grundrechte, das ihnen nicht mit Winkelzügen genommen werden sollen.

Die Liste, mit der die FDP in die Verhandlungen geht, ist für die Union ein Horrorkatalog. Zu viel Grundrecht, meint die Union, sei schlecht für den Staat. Für die FDP wiederum ist die Liste ein Horrorkatalog, mit der die Union in die Verhandlungen geht: Die Union will noch mehr Sicherheitsgesetze, noch mehr Computerdurchsuchung, noch mehr Telefonüberwachung, noch mehr Lauschangriff, noch mehr Vorratsdatenspeicherung, noch schärfere Strafgesetze, noch mehr Sicherungsverwahrung.

Die These, daß zuviele Grundrechte für den Staat sei, ist natürlich vollkommener Quatsch auf Seiten der CDU. Zumindest dann, wenn man den Staat im Sinne des Grundgesetzes sieht, daß der Staat für den Bürger da sei und der Bürger Souverän des Staates sei. Natürlich sind zuviele Grundrechte eine Bedrohung für den Staat, wenn man den Staat im Sinne Schäubles und Depenheuers sieht und einen starken Staat fordert, der alles kontrolliert und sich quasi über den Bürger stellt. Dies ist natürlich eine zutiefst konservative Interpretation von “Staat”, die zudem – wie schon häufig dargelegt – dem Grundgesetz zuwiderläuft, bei der die Würde des Menschen und die daraus resultierenden Freiheiten und Grundrechte zum Maßstab staatlichen Handelns werden.

Doch Prantl führt in seinem Artikel auch einen weiteren interessanten Punkt an: die Besetzung der Ministerposten, insbesondere den der potentiellen Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Er votiert statt des bisher hochgehandelten Posten der Jutizministerin jedoch für den Posten der Innenministerin:

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gilt als die Kandidatin für das Amt der Justizministerin. Das Justizministeramt ist üblicherweise der Konterpart zum Innenminister – und meist sitzt da der Justizminister am kürzeren Hebel. Im Innenministerium wird über die Grundlinien der inneren Sicherheit und über das rechts- und innenpolitische Klima entschieden.

Die FDP täte also gut daran, sich in den Koalitionsverhandlungen das Bundesinnenministerium zu sichern – und so an alte liberale Zeiten anknüpfen: 13 Jahre lang, von 1969 bis 1982 wurde das Land von liberalen Innenministern regiert: erst fünf Jahre lang von Hans-Dietrich Genscher, dann vier Jahre von Werner Maihofer, dann vier Jahre von Gerhart Baum. Seine Bewährungsprobe im Kampf gegen die RAF hat die Bundesrepublik also mit liberalen Innenministern bestanden.

Dem kann ich eigentlich nur zustimmen. Bisher dachte ich auch, daß Leutheusser-Schnarrenberger am besten wieder Justizministerin werden sollte, aber Prantl hat durchaus Recht mit seiner Darstellung, daß die Justizministerin eigentlich nur der Counterpart zum Innenminister wäre. Dies hat man ja auch bei Brigitte Zypries und den Internetsperren (und anderen Gesetzen) gesehen, die eigentlich nur auf die Gesetzesvorlagen aus dem Innenministerium (oder anderen Ministerien) mehr oder weniger reagieren konnte. Deshalb scheint mir es wichtiger, daß Leutheusser-Schnarrenberger weitaus besser im Innenministerium angesiedelt wäre, um dort die liberalen Ziele der FDP in Sachen Bürger- und Grundrechte durchsetzen zu können.

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