Das fehlende Rechtsverständnis der Polizeigewerkschaft

Vergangenen Freitag hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nach über 6.5 Jahren das Urteil in einer Klage von Patrick und Jonas Breyer gegen die damalige Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gesprochen und dieses in Teilen für verfassungswidrig befunden. Das Urteil ist nun nicht so umwerfend, wie man es eigentlich gerne gesehen hätte, da es leider nicht das generelle Recht auf anonyme Kommunikation bejaht hat. Hierzu hat Netzpolitik.org eine gute Zusammenfassung.

Und natürlich hat auch dieses Urteil des BVerfG auch wieder Reaktionen bei den üblichen Verdächtigen hervorgerufen. In diesem Fall bei Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Rainer Wendt hat laut Zitaten im Spiegel Online Artikel von Christian Stöcker nämlich folgendes zu den Einschränkungen durch das BVerfG gesagt: 

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft ist offenbar äußerst unzufrieden mit dem Bundesverfassungsgericht. Das hat just entschieden, dass der Zugriff auf bestimmte Arten von Daten, die im Zusammenhang mit Telekommunikation anfallen, für Ermittler künftig stärker reglementiert werden muss. Dazu erklärte Polizeigewerkschaftschef Rainer Wendt nun der “Neuen Osnabrücker Zeitung”: “Es darf nicht sein, dass die Politik tatenlos zusieht, wie uns das Gericht die Hände bindet.” 

Tatsächlich muss das sogar so sein, zumindest solange man den Boden des Grundgesetzes nicht verlassen will. In Deutschland gilt das Prinzip der Gewaltenteilung, und es ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in Frage zu stellen. Doch Wendt ist der Ansicht: “Die Ermittler sollten jetzt spähen, so viel es geht, sonst werden der Polizei später fehlende Ermittlungserkenntnisse vorgeworfen.”

Die Gewerkschaft sollte ihren Chef mal die Lektüre des Grundgesetzes ans Herz legen und ihm ein Seminar über Gewaltentrennung sponsoren. Es geht nicht an, daß der Chef einer Polizeigewerkschaft die Meinung vertritt, daß die Polizei oder die Politik außerhalb der Rechtsprechung stehen würde und zudem noch dazu auffordert, nochmehr Daten auszuspähen. Das zeugt eher von einem Rechtsverständnisses eines Polizei- und Überwachungsstaats als dem eine Rechtsstaats und dürfte eher dem Ansehen der Polizei schaden.

Uncategorized