Neues Ungemach aus Brüssel

Nachdem scheinbar die Front gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) breiter wird und auch die Medien mehr darüber berichtet, droht nun wiederum neue Gefahr aus Brüssel. Laut Heise.de plant der EU-Rat eine grenzüberschreitende TK-Überwachung

Eine entsprechende Anordnung soll erstmals direkt in einem Mitgliedsstaat ausgestellt werden, von dem "technische Hilfe" für eine Abhöraktion nötig ist. Bisher mussten Ermittler in der Regel zunächst Rechtshilfe beantragen, um Einblicke in Akten von Sicherheitsbehörden anderer EU-Länder nehmen zu dürfen. Künftig kann sich beispielsweise das Bundeskriminalamt (BKA) direkt an Ermittler etwa in Frankreich oder Italien wenden, damit diese konkrete Überwachungsaufgaben für die deutschen Fahnder abwickeln.

Mit dem auf Ende Dezember datierten Papier, das frühere Vorüberlegungen auf Ratsebene konkretisiert, wird festgelegt, welche standardisierten Angaben Polizeien oder Geheimdienste in einer EU-Anordnung zur Identifizierung der Zielperson machen müssen, wie lange die Überwachung dauern soll und wie mit abgehörten Daten umgegangen wird. Da viele Länder das Abhören von Telefonaten und Online-Kommunikation als heißes Eisen betrachten, sollen erweiterte Gründe für die Ablehnung einer entsprechenden Anordnung gelten. Zurückgewiesen werden kann eine entsprechende Maßnahme demnach, wenn sie "in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall nicht genehmigt" würde.

Na, das hört sich doch erst einmal toll und nach Vereinfachung an. Statt komplizierter Rechtshilfeersuchen können in einem Verdachtsfall die Provider nun direkt angesprochen und um Herausgabe der Daten ersucht werden. Ich glaube, man muss kein Pessimist sein, um zu ahnen, daß hiermit der Abmahn- und Contentindustrie Tür und Tor geöffnet werden würde. Zwar heißt es, daß "Maßnahmen" zurückgewiesen werden können, wenn es im Staat selber nicht genehmigt werden würde, aber da wir alle wissen, wie sorgfältig solche Anfragen geprüft werden, wird das in der Regel ein Durchwinken sein.

Bezeichnend ist auch der Begriff "Maßnahme", der darauf hindeutet, daß eben nicht nur Anfragen geplant sind, sondern zum Beispiel auch Sperrverfügungen. Das heißt, wenn irgendwer in Frankreich eine IP aus Deutschland beim Herunterladen eines Musiktitels entdeckt, könnte aufgrund des HADOPI-Gesetzes auch der Anschluß eines, sagen wir mal, Vodafone-Kunden gesperrt werden. Daß dies natürlich nicht mit unserem Grundgesetz und den darin enthaltenen Grundrechten vereinbar ist, steht ja außer Frage.

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