Laufzeitverlängerung bei Anti-Terror-Gesetzen

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA hat auch die Regierung hierzulande diverse Gesetze zur vermeintlichen Erhöhung der Sicherheit beschlossen. Eigentlich waren diese Gesetze bis Ende 2011 befristet. Nun hat die jetzige Bundesregierung die Fristverlängerung einiger Gesetze verabschiedet: 

Ohne eine Verlängerung wären die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 beschlossenen Anti-Terror-Gesetze zum Jahresende ausgelaufen, weil sie bereits derzeit nur befristet gelten. Auf Drängen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kommen mit der Verlängerung der Gesetz auch die gesamte Sicherheitsgesetzgebung seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auf den Prüfstand. Eine Regierungskommission soll kritisch beurteilen, inwieweit sich Gesetze und Sicherheitsbehörden seither verändert haben. Das Gremium soll auch untersuchen, ob es überflüssige Doppelstrukturen gibt – dies gilt unter anderem für den Militärgeheimdienst MAD, dessen Auflösung die Justizministerin fordert. Sie sprach von einer "Trendwende in der Innen- und Sicherheitspolitik" nach der kontinuierlichen Ausweitung der Sicherheitsgesetze seit 2001.

Zu den Anti-Terror-Gesetzen zählen auch die Regelung über den Zugriff auf Bankstammdaten und Kontobewegungen, Reisedaten (PNR, ISPS), etc. Begrüßenswert ist, daß erstmals alle Sicherheitsgesetze seit dem 11. September von einer Regierungskommission auf ihre Wirksamkeit hin untersucht werden sollen. Eine neutrale und unabhängige Kommission wäre sinnvoller, da es nicht viel Fantasie braucht, um vorauszusagen, wie das Urteil der Regierungskommission ausfallen wird.

Positiv festzuhalten ist aber auch, daß erstmalig auch ein paar weniger häufig benutzte Gesetze gestrichen wurden. Trotzdem ist es kein allzu großer Grund zur Freude, da die Union sicherlich auch weiterhin auf die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bestehen wird. Diese zu verhindern, scheint mir nur möglich, indem die FDP in Person von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger weiterhin standhaft bleibt und sich auf keinen Kuhhandel einlässt, und/oder die Regierungen in den Bundesländern sich gegen die VDS aussprechen und das Gesetz dann spätestens im Bundesrat zu Fall bringen (in der Annahme, daß die VDS durch den Bundesrat muss).

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