Wie nun weiter in Ägypten?

Tja, irgendwie geht es ja nicht so recht weiter mit der Revolution in Ägypten. Die Demonstranten demonstrieren fleißig weiter und das Regime regimet fleißig weiter. Das Ausland ist sich fleißig uneins, wie es nun weiter gehen soll. Wobei das ja eigentlich Quatsch ist.

Als Demokraten sollte man im westlich-geprägten Ausland ja der eindeutigen Meinung sein, daß das Volk nun eine Änderung haben will. Und in einer Demokratie hat das Volk nun einmal das Sagen. Zumindest theoretisch und letztendlich. Insofern sollten die westlichen Staaten ja die Demokratie-Bewegung, also den Aufstand an sich und die Demonstranten im speziellen, zumindest moralisch unterstützen und ihnen den Rücken stärken.

Immerhin scheint das Regime nun endlich mal darüber nachzudenken, den 30jährigen Ausnahmezustand zu beenden

Nach Angaben des Staatsfernsehens wurde bei dem Treffen auch eine Einigung erzielt, den seit 1981 geltenden Ausnahmezustand bald zu beenden. Voraussetzung sei allerdings, dass die Sicherheitslage ein Ende des Ausnahmezustands erlaube, hieß es im ägyptischen Fernsehen weiter. Eine offizielle Bestätigung gab es zunächst nicht.

Der Ausnahmezustand hatte es der politischen Führung des Landes jahrzehntelang ermöglicht, die Opposition zu unterdrücken. Demonstrationen waren verboten. Zivilisten wurden von Militärgerichten verurteilt.

Wobei mir das ja eher als Lippenbekenntnis erscheint, um die Opposition etwas gutmütig zu stimmen. Wer 30 Jahre lang die Gelegenheit hatte, den Ausnahmezustand immer wieder zu beenden, eben weil es die Sicherheitslage erlaubt hätte, es aber nicht gemacht hat, dem glaubt man doch auch nicht mehr, daß er das nun endlich tut und es dann auch so läßt, oder?

Im übrigen sieht auch Deutschland einen Ausnahmezustand vor, in dem wir ja quasi auch schon seit dem 9. September 2001 leben. Die Notstandsgesetze beinhalten unter anderem folgendes: 

Einschränkung von Grundrechten

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) dürfen durch ein Gesetz zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in der Weise beschränkt werden, dass dagegen kein Rechtsweg gegeben ist (wie ihn Art. 19 Abs. 4 GG sonst vorschreibt), sondern eine allein parlamentarische Kontrolle stattfindet (sog. G-10-Gesetz).

Die Freizügigkeit (Art. 11 GG) darf auf Grundlage eines Gesetzes nun auch unter Notstandsbedingungen eingeschränkt werden.

Widerstandsrecht und Verfassungsbeschwerde

Auch um die Kritiker zu besänftigen, wurde in Artikel 20 GG ein vierter Absatz eingefügt, der als Ultima ratio, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist, jedem Deutschen das Recht gibt, gegen jeden, der es unternimmt, diese (verfassungsmäßige) Ordnung zu beseitigen, Widerstand zu leisten[3]. Außerdem wurde die Verfassungsbeschwerde, bislang nur einfachrechtlich normiert (§§ 90 ff. BVerfGG), nun auch verfassungsrechtlich garantiert (in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG).

Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist ja meiner Meinung nach eh so gut wie nicht mehr existent, weil die Behörden so häufig Telefone überwachen, daß man von einem Fernmeldegeheimnis eigentlich nicht mehr reden kann.
Daß das BVerfG da irgendwie auch noch mitspielt und letztes Jahr nicht grundsätzlich die Vorratsdatenspeicherung verboten hat, würde eventuell ja die Möglichkeit nach Art 20 GG, Abs 4 eröffnen. Aber auch der Artikel ist ja irgendwie so schwammig, daß man ja immer irgendwie "andere Abhilfe" finden kann. Ich persönlich fände mal eine öffentliche Diskussion über genau diese Artikel in Deutschland in Hinblick auf die Sicherheitsgesetze der letzten 50 Jahre interessant, in der erörtert wird, ob diese Gesetze in Summe (nicht im Einzelnen!) bereits dem Geist und der Intention des Grundgesetzes und der darin verbrieften Grundrechte widerspricht. Ich habe nämlich das Gefühl, daß das BVerfG immer nur den Einzelfall prüft, aber dabei die bereits bestehenden Einschränkungen der Grundrechte außer Acht läßt.

Uncategorized