Berliner Gericht verbietet Polizei Videoaufnahmen

Wie die Humanistische Union mitteilte, hat das Berliner Verwaltungsgericht der Berliner Polizei untersagt, ohne konkreten Anlaß Demonstration auf Video aufzuzeichnen: 

Anlass der Entscheidung war die Überwachung der Anti-Atom-Demonstration vom 5. September 2009. Diese hatte die Berliner Polizei aufgenommen, obwohl sie selbst bei den Teilnehmern keinerlei Gewaltabsichten feststellen konnte. Das Verwaltungsgericht stellte ausdrücklich fest, dass es an einer Rechtsgrundlage für die Aufzeichnung fehlte. Die pauschale Videoaufzeichnung von Demonstrantinnen und Demonstranten entspricht einer langjährigen Praxis der Berliner Polizei.

Dieser Praxis hat das Verwaltungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben. "Das Verwaltungsgericht hat eine Entscheidung von grundlegender Bedeutung gefällt, die über den aktuell verhandelten Fall hinausgeht", stellt Roggan fest. Nach dem Urteil gelte in Zukunft, dass das Filmen von friedlichen Demonstrationen durch die Berliner Polizei unzulässig sei. Fredrik Roggan weiter: "Schon die Befürchtung, dass die Teilnahme an einer Versammlung staatlicherseits registriert wird, kann Menschen von dem Gebrauchmachen von grundrechtlich verbürgten Freiheiten abhalten. Von diesem Gebrauchmachen aber lebt unsere Demokratie. Deshalb ist das Urteil zu begrüßen. Wir fordern den Berliner Gesetzgeber auf, bei einer eventuellen Novellierung des Versammlungsrechts den Grundgedanken dieser Entscheidung zu beachten."

In der Tat ist das, meiner Meinung nach, ein wichtiges und wegweisendes Urteil, das auch etwas in die Richtung der Argumentation rund um die Vorratsdatenspeicherung geht. Wer sich beobachtet fühlt oder befürchten muss, beobachtet zu werden, wird sich anders verhalten als wenn er sich sicher sein kann, daß er nicht beobachtet wird. Sei es nun auf Demonstrationen oder auch in seinem alltäglichen Kommunikationsverhalten. Und ich muss auch sagen, daß ich Bedenken habe, auf Demonstrationen zu gehen, weil ich befürchte, daß die Polizei dort Aufnahmen macht und ich nicht weiß, inwiefern diese Aufnahmen ausgewertet und verwendet werden.

Wenn man sich zum Beispiel die Videos der letztjährigen "Freiheit statt Angst" Demo anschaut, sieht man häufig irgendwelche Polizisten mit Videokameras – die dann natürlich unauffällig wegschwenken, wenn mal die Polizisten selber etwas härter durchgreifen, wie etwa letztes Jahr bei dem Fall mit dem Mann im blauen T-Shirt und mit Fahrrad. In diesem Zusammenhang sei auch noch, wie von Ralf Bendrath auf Twitter wieder ins Gespräch gebracht wurde, an die versprochene eindeutige Kennzeichnung von Polizisten erinnert.

Spätestens am 19.11.2010 wird sich zeigen, was sowohl vom Urteil zum Videoverbot als auch von der Kennzeichnungspflicht der Polizisten zu halten ist. Denn dann findet die diesjährige Demonstration "Freiheit statt Angst" statt.

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2 thoughts on “Berliner Gericht verbietet Polizei Videoaufnahmen

  1. Das wichtigste sagtest du ja
    Das wichtigste sagtest du ja bereits und dem kann ich mich nur voll und ganz anschließen:
    -kein Filmen seitens der Polizei (weil ich habe mehr Angst dass von denen Gewalt ausgeht als von den Demonstranten siehe z.B. Filme a là “Battle of Seattle”
    -Kennzeichnungspflicht für Polizisten

  2. ich kann die
    ich kann die Kennzeichnungspflicht auch nur beführworten!

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