Warum es keine Geheimpolizei geben darf

Nachdem ich letztens “Angriff auf die Freiheit” von Juli Zeh und Ilija Trojanow und “Rettet die Grundrechte” von Gerhart Baum gelesen habe, war nun als nächstes “Das Grundgesetz – Geschichte und Inhalt” von Christoph Möllers, seines Zeichens Professor für Öffentliches Recht und Verfassungstheorie an der Universität Göttingen, dran.

Neben dem offensichtlichen Thema des Buches geht es unter anderem auch darum, wie das Grundgesetz Sicherheit und Freiheit gewichtet:

Die vom Gericht definierten Grenzen des gerade och verfassungsrechtlich Zulässigen werden zum politischen Maßstab. Den Sicherheitsbehörden im Sinne eines politisch gewollten Freiheitsschutzes weniger Kompetenzen zu geben als verfassungsrechtlich zulässig, erscheint politisch ebenso wenig opportun wie polizeiliche Befugnisse auch einmal wieder zurückzunehmen, wenn sie sich nicht bewährt haben. Schon die empirische Frage, ob sie sich bewährt haben, ist allerdings regelmäßig mangels ausreichender Daten nicht zu beantworten.
Das Grundgesetz kennt den in diesem Zusammenhang gerne beschworenen Widerspruch zwischen Freiheit und Sicherheit nicht. Sicherheit dient der Freiheit, sie ist kein Selbstzweck und in anderen Zusammenhängen ist es selbstverständlich, sich um der Freiheit willen Unsicherheit zuzumuten – etwa auf dem Arbeitsmarkt. Vor allem ist die verbreitete Annahme zweifelhaft, derzufolge bessere Mechanismen zur Kontrolle der Sicherheitsbehörden diese weniger effektiv machen würden. Fehlende Kontrolle staatlichen Handelns ist im Grundgesetz ohnehin keine Option. Aber ein Bewußtsein dafür, daß rechtsstaatliche Beschränkungen staatliches Handeln auch effektiver machen könnten, fehlt im politischen Raum weitgehend.
(Quelle: “Das Grundgesetz – Geschichte und Inhalt” von Christoph Möllers, S. 102)

Hervorhebung und alte Rechtschreibung von mir. 😉

Möllers sieht, ebenso wie z.B. Gerhart Baum in seinem oben erwähnten Buch auch, die Freiheit *über* der Sicherheit stehen. Die Sicherheitspolitik muss gewissermaßen die Freiheit aller Bürger gewährleisten. Einschränkungen dieser Freiheit bedürfen immer eines konkreten Falls, nicht aber einer vagen, ominösen Gefährdungspotentials, wie sowohl Möllers als auch Baum in ihren Büchern weiter ausführen. Insofern sind die oftmals von Bundesinnenminister Schäuble angeführten Phrasen “Freiheit und Sicherheit sind keine Gegensätze, sondern bedingen sich gegenseitig” mehr als fragwürdig. Vielfach läßt Schäuble sogar durchblicken, daß er die Sicherheit über die Freiheit stellt, zumal er sich schon vielfach auf Otto Depenheuer bezogen hat, den man auf einer Linie mit Carl Schmitt sehen kann.

Das Grundgesetz hingegen kennt kein Grundrecht auf Sicherheit, auch wenn das immer wieder von konservativen Kräften postuliert wird. Der Begriff Freiheit ist hingegen ein wesentliches Merkmal des Grundgesetzes, wie es in Art. 2 GG nachzulesen ist:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

In Artikel 2 GG wird also sehr weitgefasst von der Freiheit der Person gesprochen, jedoch nicht von einem Recht auf “Sicherheit”. Lediglich von körperlicher Unversehrtheit ist die Rede. Doch hieraus ein “Grundrecht auf Sicherheit” abzuleiten erscheint falsch, um Sicherheits- bzw. Anti-Terror-Gesetze durchzusetzen. Wenn man dieses angebliche Grundrecht ernst nehmen würde, dürfte man eigentlich gar nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen bzw. müsste der Straßenverkehr sofort in Gänze verboten werden, denn laut Statistischem Bundesamt starben im Jahr 2008 4477 Personen und 409047 Personen wurden verletzt. Die Zahl der durch Terroranschläge in Deutschland Getöten hält sich hingegen seit Jahren stabil auf 0.
Allein dieser Vergleich der Zahlen zeigt schon, daß es dem Bundesinnenminister nicht darum geht, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit durchzusetzen, sondern Angst in der Bevölkerung zu schüren und die Einschränkung von anderen Grund- und Bürgerrechten voranzutreiben, um möglichst viel über die Bundesbürger zu erfahren. Warum auch immer.

Die Freiheit steht als höheres Gut über der Sicherheit und bedingt auch, daß es eben keine absolute Sicherheit geben kann. Freiheit heißt eben auch, daß man nicht wohl behütet wird, sondern daß es auch Gefahren geben kann. Sei es, den Arbeitsplatz zu verlieren, im Straßenverkehr einen Unfall zu haben oder aber eben Opfer eines Anschlags zu werden. Letzteres ist jedoch um vielfache Größenordnungen geringer als einen Unfall im Straßenverkehr zu erleiden. Aus diesem Grund sind die Einschränkungen der Freiheit, dem höherwertigen Gut, die Herr Schäuble & Co uns einzureden versuchen, auch unverhältnismäßig.
Das Grundgesetz statuiert eine freiheitlich demokratische Grundordnung. Von einer irgendwie gearteten Sicherheitsgarantie ist keine Rede. Alle Versuche Schäubles, mehr Kontrolle über die Bürger zu erlangen, widersprechen deswegen dieser freiheitlich demokratischen Grundordnung bzw. dem Grundgesetz, da auch er bei 100% Kontrolle und Überwachung nicht garantieren kann, daß eben kein Anschlag passieren wird und alle in Sicherheit leben können. Das Einzige, was man garantieren kann, ist die Tatsache, daß es bei 100% Kontrolle und Überwachung 0% Freiheit mehr gibt. Erinnern wir uns: “Sicherheit dient der Freiheit, sie ist kein Selbstzweck“.

Darum morgen Freiheit statt Sicherheit wählen gehen! Welche Direktkandidatinnen und -kandidaten bzw. Parteien freiheitliche Ziele haben, kann man unter anderem auf wen-waehlen.de erfahren.

Meine Empfehlung ist: keine CDU wählen! Wenn man eine große Partei wählen möchte, sollte man die SPD wählen. Besser aber noch, man wählt eine der kleineren Parteien, da beide großen Parteien in der Vergangenheit diverse Sicherheitsgesetze durchgepeitscht und somit die Freiheit eingeschränkt haben. Am besten ist es aber eine der kleineren Parteien zu wählen, die sich für die entsprechenden Werte einsetzen. Also die Grünen und die Piratenpartei. Eventuell und zur Not geht auch die FDP. Das allerwichtigste aber ist, daß man überhaupt wählen geht! Gerade Nichtwähler haben z.B. mit der Piratenpartei eine Möglichkeit, für frischen Wind in der Politik zu sorgen. Und da das Wetter morgen schön werden soll, kann man den Gang zur Wahlurne sehr schön mit einem netten Spaziergang verbinden! 🙂

Uncategorized

2 thoughts on “Warum es keine Geheimpolizei geben darf

Comments are closed.