Das Bäckerei-Handwerk hat goldenen Boden…

Tagesschau.de meldet:

Das Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung verworfen. Das Gesetz verstoße gegen das Grundgesetz und sei nichtig, urteilte das Gericht in Karlsruhe.

Das ist eine positive Überraschung, da eigentlich meiner Meinung nach eher zu erwarten war, daß das Gesetz mit starken Auflagen, aber im Prinzip für rechtens befunden würde. Allerdings ging es bei dem Urteil nur um das Gesetz in Nordrhein-Westfalen, nicht um das Bundesgesetz zur Online-Durchsuchung.

Spiegel Online meldet dann auch, daß eine Online-Durchsuchung unter strengen Auflagen prinzipiell erlaubt sei:

Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Online-Durchsuchung von Computern unter strengen Auflagen erlaubt. Dem heute in Karlsruhe veröffentlichten Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn “überragend wichtige Rechtsgüter” wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig.

Das heißt, daß unser Innenminister Schäuble endlich seinen geliebten Bundestrojaner umsetzen darf, wenn auch der Einsatz unter strengen Auflagen steht. Dennoch steht zu befürchten, daß der Einsatz des Bundestrojaners nicht so verlaufen wird, wie sich Herr Schäuble das so vorstellt. Geschweige denn, daß damit Terroranschläge verhindert werden können.

In nächster Zeit steht übrigens auch noch die Entscheidung hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung an… man darf also weiterhin gespannt sein.

Update:
Die Süddeutsche Zeitung berichtet von/interpretiert das Urteil als Einführung eines “Computer-Grundrecht”:

Mit diesem Grundsatzurteil schuf das Karlsruher Gericht erstmals ein “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Verkündung in Karlsruhe. Dieses neue Grundrecht sei aber nicht schrankenlos.

Es heißt weiter:

Dieses Recht auf den Schutz vor Datenausforschung durch den Staat ist laut Urteil nötig, weil die Nutzung von informationstechnischen Systemen heute für die Persönlichkeitsentfaltung vieler Bürger von zentraler Bedeutung geworden ist. Eine Überwachung dieser Systeme und die Auswertung der darauf gespeicherten Daten könne “weit reichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Nutzers bis hin zur Profilbildung ermöglichen”.

Eigentlich sollte dies dann ein klares Signal an die Politiker sein, daß der Datenhunger der Behörden zu bremsen ist. Nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch rechtens – auch wenn Politiker hierzu gerne neue Gesetze auf den Weg bringen.

Uncategorized