Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) gestern auf ihrer Webseite berichtet hat, will der für Google zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar die Analyse-Software "Google Analytics" offenbar für, nunja, illegal einstufen. Beziehungsweise als unvereinbar mit dem Datenschutzrecht:
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat die monatelangen Verhandlungen mit Google über die Software „Google Analytics“ abgebrochen. „Leider mussten wir zu dem Ergebnis kommen, dass Google unseren Datenschutzanforderungen nicht entsprochen hat“, sagte Caspar am Montag der F.A.Z. „Wir müssen deutlich sagen: Was Google anbietet, reicht nicht.“
Mit "Google Analytics" lassen sich sehr detailliert die Besucher auf der eigenen Webseite "tracken". Dabei werden natürlich die Daten der Nutzer, also IP-Adresse und meistens ja auch die dazugehörigen Cookies des Nutzers an die Server von Google in die USA übermittelt.
Google sieht das erwartungsgemäß natürlich anders als Caspar und spricht davon, daß es keine Probleme mit dem Datenschutz in anderen europäischen Ländern gäbe. Die Datenschutzbehörden anderer Länder würden sogar selber "Google Analytics" einsetzen. Zudem habe Google dem Nutzer seines Dienstes die Möglichkeit an die Hand gegeben, die verkürzte IP-Adressen zu verarbeiten. Also zum Beispiel IP-Adressen, bei denen die letzte Zahl anonymisiert ist. Es wundert nicht, daß Caspar da anderer Ansicht ist:
Nach Caspars Auffassung entspricht hingegen auch der „nach zahlreichen Anforderungen endlich vorgelegte“ Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nicht den rechtlichen Vorgaben. „Google spielt auf Zeit und sieht nicht die Notwendigkeit, GA den rechtlichen Anforderungen in Deutschland anzupassen“, sagte Caspar dieser Zeitung. „Damit macht man sich den Umstand zunutze, dass die rechtliche Verantwortung für den Einsatz von GA nicht bei Google, sondern bei den Betreibern der Websites liegt. Google versteckt sich offenbar hinter deren Rücken.“ Caspar will in Kürze abermals den Düsseldorfer Kreis mit den Datenschutzproblemen bei GA befassen. Da die Aufsichtsbehörden gegen Google selbst nicht vorgehen können, wollen sie nun prüfen, ob und wie sie gemeinsam gegen Betreiber von Websites vorgehen, die weiterhin GA einsetzen. Auf sie könnte dann „ein empfindliches Bußgeld“ zukommen, sagte Caspar. Auch ein Musterprozess gegen ein größeres Unternehmen wird erwogen.
Sowohl Google als auch Caspar haben da, meiner Meinung nach Recht: Google, indem es sagt, daß es ja in der Verantwortung des Webseitenbetreibers liegt, "Google Analytics" einzusetzen oder nicht. Caspar damit, daß es – und da teile ich seine Auffassung – gegen den Datenschutz verstößt, da der Besucher einer Webseite vorher nicht sein Einverständnis zur Verwendung und insbesondere der Speicherung zuzustimmen – oder eben zu widersprechen.
Sicherlich ist Google da kein Einzelfall, aber die Qualität aufgrund der riesigen Datensammlung, die Google erheben kann, ist da eine gänzlich andere und erlaubt ganz andere Rückschlüsse über den Besucher einer Webseite als andere Tracking-Seiten. Wenn ein Anbieter durch verschiedene Dienste wie Werbeanzeigen, Webseiten-Analyse-Tools, etc. das Surfverhalten der Besucher nahezu vollständig und lückenlos überwachen kann, ist das ein Unterschied zu einem Tracking-Tool eines kleinen Anbieters, das nur die einzelnen Besucher zählt und nur auf einer begrenzten Anzahl von Webseiten zum Einsatz kommt.
Insofern begrüße ich durchaus das Vorgehen gegen Google. Auch Microsoft war jahrelang der Meinung, sie hätten nichts unrechtes getan. Die Richter in den Kartellverfahren der USA und der EU sahen das allerdings anders. Und inzwischen muss man sagen, daß Microsoft sich in seinem Gebaren durchaus gebessert hat. Google strapaziert zwar immer noch ihr Mantra "Don’t be evil" auf das Äußerste, aber allein das Informationsmonopol, das Google durch ihre Suchmaschine aufgebaut hat, rechtfertigt meiner Meinung nach ein Kartellverfahren, um die Marktmacht einzuschränken.
Apples Geschäftsgebaren ist ebenso ein sensibles Thema für sich.