PNR: EU macht sich zum Vasallen der USA

Das Thema Passenger Name Records (PNR) ist hier ja schon länger ein Thema. Dabei greifen die USA auf die Passagierdaten von zum Beispiel Fluggesellschaften zurück, um angeblich Terroristen aufspüren zu können. Das ist natürlich totaler Quatsch, da die USA weder begründen müssen, warum sie welche Daten haben wollen, noch das Ganze von der EU kontrolliert werden kann. Bereits heute können bei entsprechendem Verdacht, die  Daten angefordert werden. Die Financial Time Deutschland schreibt

Laut Entwurf dürfen sich die US-Ermittler aus den Datenbanken der Airlines bis zu 19 Angaben ziehen: unter anderem Kreditkartendetails, Anschrift und Handynummer. Voraussetzung hierfür ist laut Text, dass "außergewöhnliche Umstände" vorliegen, "um auf eine spezifische, dringende und ernste Gefahr" zu reagieren. Kein einziger dieser dehnbaren Begriffe wird im Text definiert.
 
Daneben erlaubt die EU-Kommission den USA, bisher gesammelte Fluggastdaten weiter fast nach Belieben zu verwenden. Eine vorherige Einigung mit Washington, die von den EU-Nationen wegen Datenschutzbedenken abgelehnt wurde, sah noch vor, die Nutzung dieser Millionen Datensätze einzuschränken.

Schließlich beschränkt sich die Weitergabe, anders als im bisher gültigen Fluggastdatenabkommen von 2007, nicht mehr auf Terrorismusverdächtige oder Schwerverbrecher. Laut Entwurf können die US-Fahnder bei Ermittlungen zu jeder Straftat mit einer gesetzlichen Höchststrafe von mindestens drei Jahren Gefängnis Daten anfordern. Schon Diebstähle fallen in diese Kategorie.

Kurzum: die EU gibt den Datenschutz für ihre Bürger gegenüber vollumfänglich auf. Das war schon beim SWIFT-Abkommen (Bankdaten) so und ist nun erneut der Fall. Die EU macht sich zum Erfüllungsgehilfen der USA, zu ihrem Vasallen.

Problematisch ist nicht nur das ungehinderte Abschnorcheln der Daten, sondern auch die mögliche Weitergabe sonstwohin und die ewig lange Speicherfrist von bis zu 15 Jahren. Laut FTD will Deutschland maximal 5 Jahre Speicherfrist akzeptieren, da die 15 Jahre gegen das Grundgesetz verstoßen könnten. Da aber die Gefahr besteht, daß das Abkommen trotzdem kommt, stellt sich die generelle Frage, ob die EU noch generell einen vergleichbaren Grundrechtsschutz der Bundesbürger gewährleisten kann? Das Bundesverfassungsgericht hatte nämlich in einem Grundrechtsurteil 1986 (sog. Solange II) geurteilt: 

„Solange die Europäische Gemeinschaft, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleistet, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt, wird das BVerfG seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte oder Behörden im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird, nicht mehr ausüben und dieses Recht mithin nicht mehr am Maßstab der Grundrechte überprüfen; entsprechende Vorlagen nach Art. 100 I GG sind somit unzulässig.[1]

Nimmt man es genau, müsste man also erst einmal vor dem EUGH klagen. Fällt dieses Urteil negativ aus, müsste man attestieren, daß Solange II nicht mehr gültig ist, was enorme Auswirkungen auf das gesamte Rechtsgebilde zwischen der EU und der Bundesrepublik Deutschland haben dürfte.

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