Papstbesuch beendet – endlich

So, das wars. Der Papstbesuch ist beendet und Ex-Kardinal Ratzinger ist wieder in Rom. Wobei er ja nun Benedikt XVI. heißt. Egal. Auch Päpste sind natürlich in Deutschland willkommen, wie auch jeder andere, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik schätzt und ehrt. Und da könnte es natürlich ein kleines Problemchen geben, einen Gewissenskonflikt.

Der Papst ist als Vater des Heiligen Stuhls auch Staatsoberhaupt, weswegen er ja auch im Bundestag vor dem Parlament sprechen durfte. Wobei es sich dabei nicht um einen Staat handelt, sondern um eine nichtstaatliche souveräne Macht, wie der Wikipedia Artikel aufklärt. Und da geht es ja schon los.

Der Vatikan, als Kurzbezeichnung für dieses Gebilde, ist weder demokratisch noch ein Staat. Insofern kann man auch schwerlich von Staatsoberhaupt sprechen. Wobei natürlich auch schon andere Vertreter von nicht-demokratischen Staaten im Bundestag gesprochen haben. Aber ich sehe das Problem in der Trennung von Staat und Kirche, die leider in Deutschland nur halbherzig vollzogen ist und die auf starke konservative Kräfte im Parlamentarischen Rat zurückzuführen ist. So billigt der Staat der Kirche gewisse Privilegien zu, die anderen Religionsgemeinschaft nicht zugestanden werden. Angefangen von der Subventionierung mit jährlich über 440 Millionen Euro bis hin zu einer eigenen Gerichtsbarkeit.

Gerade letzteres ist ja immer auch ein Thema bei Mißbrauchsfällen von Priestern. Trotz entsprechener Hinweise und Zeugenaussagen habe ich noch nie einen Bischof oder Priester vor einem Gericht stehen sehen. Meistens werden solche Fälle innerkirchlich geregelt. Wikipedia schreibt hierzu: 

Als Konsequenz von Religionsfreiheit und der Trennung von Staat und Kirche ist in Deutschland das Recht der Religionsgemeinschaften, innere Angelegenheiten selbst zu regeln, in der Verfassung, dem Grundgesetz, verankert (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRVkirchliches Selbstbestimmungsrecht). Hat die jeweilige Religionsgemeinschaft den Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts (Körperschaftsstatus), so ist ihr internes Kirchenrecht Öffentliches Recht. Dabei nimmt das deutsche Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung an, die Rechtsetzungsbefugnis der Religionsgemeinschaften sei nicht vom Staat abgeleitet oder verliehen, sondern originär.

Gerade der letzte Satz mutet ein wenig seltsam an, wenn man die sonstige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts betrachtet. Auch denke ich nicht, daß Mißbrauchsfälle innerhalb der Kirchen eine innere Angelegenheiten sind, sondern vielmehr wie auch andere Mißbrauchsfälle vom Staat genauso verfolgt werden müssten als wenn der Täter ein normaler Bürger wäre.

Daß der Papst dann auch in seinen Reden wenig Fortschrittliches erwähnte, sondern vielmehr auch die evangelischen Kirchen vor den Kopf stieß, indem er quasi der Ökumene eine Abfuhr erteilte, spricht dann auch Bände. Der Papst hat keinerlei Interesse, irgendetwas am Status Quo zu ändern, sondern ist eher rückwärts gewandt. Da unterscheidet er sich kaum von extremistischen Kreationisten.

Als Lehre dieses Besuchs sollte in der Politik nun also eine Diskussion beginnen, ob Deutschland nicht besser eine striktere Trennung von Staat und Kirche durchsetzen sollte? Ich wäre jedenfalls dafür.

Uncategorized