Spätestens seit dem 11 September 2001 wurden viele neue Gesetze verabschiedet, die die Freiheiten und Rechte aller Bürger einschränken, um uns somit mehr Sicherheit bieten zu können. Doch wie Benjamin Franklin gerne zitiert wird:
"Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty or Safety." Benjamin Franklin, November 11, 1755
Jedem sollte einleuchten, daß es eine absolute Sicherheit gar nicht geben kann. Insofern ist die Einschränkung von Freiheit und Bürger- oder gar Grundrechten unter dem Deckmantel der Sicherheit eine gefährliche Sache. Ich möchte jedenfalls nicht zu den Menschen gehören, die irgendwann einmal von ihren Kindern gefragt werden: "Wieso habt ihr damals nichts unternommen? Warum habt ihr das nicht kommen sehen?"
Unser Grundgesetz entstand 1949 unter dem Eindruck des Dritten Reiches und des Naziregimes. So erklärt sich dann auch, daß die Väter und Mütter des Grundgesetzes z.B. in den Artikeln 1-19 GG die Grundrechte aufgeführt haben. Diese unveräußerlichen Grundrechte sind Abwehrrechte der Bürger gegenüber dem Staat. Insofern ist jede Einschränkung von Freiheit und Grundrechten eine verfassungsrechtlich heikle Sache und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat bereits viele Gesetzesvorhaben eingeschränkt, gekippt oder gar als nichtig erklärt.
Doch um die Entwicklung der letzten Jahre in Sachen Sicherheitspolitik- und Gesetzgebung zu verstehen, ist es auch wichtig zu wissen, woher unsere Freiheiten und Grundrechte kommen, wie sie entstanden sind und warum. Vielen mutet ja die deutsche Eigenheit etwas komisch an, wenn es um Datenschutz und Privatsphäre geht, aber wer nicht die geschichtlichen Hintergründe kennt, kann auch nicht den Wert dieser Freiheiten und Grundrechte richtig bewerten.
Niemand muss heute die Repressionen fürchten, die die Geschwister Scholl erleiden mussten, als sie Flugblätter gegen die Nazis verteilten und dies mit dem Leben bezahlten. Die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) halten wir heute für ebenso selbstverständlich wie die Pressefreiheit.
Bis 1989 waren viele dieser Grundrechte auch in der ehemaligen DDR nicht immer selbstverständlich. Auch dort musste man aufpassen, was man zu wem gesagt hat, um nicht von der Stasi als politischer Gefangner im Gefängnis zu landen.
Umso höher muss man also diese Grundrechte und die Art und Weise schätzen, wie sie im Grundgesetz verankert sind. Denn Art. 19, Abs 2 und Art. 79, Abs. 3 (Ewigkeitsklausel) schützen diese Grundrechte in besonderer Weise.
Trotzdem ist dies kein Grund, sich entspannt zurückzulehnen. Auch heute sind viele Grundrechte bedroht und laufen Gefahr, durch entsprechende Bundesgesetze immer weiter ausgehöhlt und untergraben zu werden. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung in Art. 13 wurden vielfach Opfer politischer Ambitionen, die Grundrechte der Bürger einzuschränken und die Wissensgier des Staates über seine Bürger zu befriedigen.
Nach und nach werde ich mir verschiedene Aspekte des Grundgesetzes und dessen Geschichte vornehmen und aus meiner laienhaften Sicht kommentieren.