Netzpolitik.org hat einen Artikel zu einer Sendung vom Deutschlandfunk geschrieben und ein MP3 zum Mithören verlinkt. Darin geht es um einen Mann, der vom Verfassungsschutz abgehört wurde:
Ein junger Mann erfährt durch eine Panne bei seinem Mobilfunkbetreiber, dass er von Verfassungsschutz und BKA abgehört wird. In einer Zeitung, der Polizisten die Abhörprotokolle verkauft haben, liest er ein Gespräch seiner Freundin im Wortlaut. Die Schlagzeile, seine Verhaftung als angeblicher Gründer der terroristischen Vereinigung “Militante Gruppe” stehe unmittelbar bevor, lässt ihn wochenlang bei jedem Geräusch hochschrecken.
Nach sieben Jahren vergeblicher Bemühung um Aufklärung, nach Hausdurchsuchung und schließlich doch noch erfolgter Verhaftung zieht das Bundesverfassungsgericht eine Grenze. Der “Terrorist” erhält Akteneinsicht, das Verfahren wird eingestellt. Obwohl die Geheimdienste sich der Aufklärung verweigern, lässt sich die paranoide Geisteshaltung der Ermittler anhand ihrer eigenen Aufzeichnungen nachvollziehen. Ist das ein seltener Glücksfall? Oder ist es ein Unglücksfall – weil alles andere als selten? In Deutschland wird 30-mal mehr abgehört als in den USA.
Allein schon die Tatsache, daß der Mann unschuldig ist und erst das Bundesverfassungsgericht dem ganzen einen Einhalt gebieten konnte, ist auch schon die Dauer und das Ausmaß inkl. Hausdurchsuchung und Verhaftung bemerkenswert. Bedenkt man aber, daß über 35.000 Telefonüberwachungen (im Jahr 2007) von Richtern genehmigt wurden und jede Überwachung nicht nur den Überwachten, sondern auch unzählige andere Bürger, die mit dem Überwachten in Verbindung stehen, ihn anrufen oder von ihn angerufen werden, dann ist es schon seltsam, daß nicht mehr über die Überwachungen bekannt wird. Oder eigentlich nicht. Denn obwohl es gesetzlich geregelt ist, daß die Überwachten nach der Maßnahme von der Überwachung in Kenntnis gesetzt werden sollen, wenn nichts gegen sie vorliegt, wird genau dies nicht gemacht. Der Grund ist eine Lücke im Gesetz, daß eine Benachrichtigung über die Überwachung nicht erfolgen muss, wenn spätere Ermittlungen gefährdet seien. Da nun aber jeder irgendwie ja verdächtigt ist, wird dies so ausgelegt, daß auch völlig unbescholtene Bürger ja eventuell später noch eine Straftat begehen könnten. Auf http://hp.kairaven.de/miniwahr/telekom3.html kann man einiges zum Thema nachlesen.
Im Großen und Ganzen erscheint mir, daß die Überwachungen deutlich aus dem Ruder laufen. Das zeigt nicht nur der vom Deutschlandfunk geschilderte Fall, sondern auch andere Berichte. So berichtet auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, in seinem Buch “Das Ende der Privatsphäre: Der Weg in die Überwachungsgesellschaft” von einer stetig zunehmenden Überwachung. Ein sehr empfehlenswertes und lesenswertes Buch.
Aber auch das MP3 beim Deutschlandfunk oder bei Netzpolitik unbedingt anhören!
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