Opel, Fiat, Porsche, VW…

Man sollte meinen, daß das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Kennzeichen-Scanning aus dem letzten Jahr eigentlich eindeutig sein sollte, aber scheinbar nicht eindeutig genug für unsere Ordnungshüter und Politiker, die sich einfach über die Rechtsprechung des höchsten Gerichts hinwegsetzen. Der Spiegel schreibt heute in einem (mehr oder weniger versteckten) Artikel:

Ein Gutachten belege Verstöße in Bayern, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Baden-Württemberg, teilte der ADAC am Donnerstag in München mit. In Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel würden Autofahrer weiter nach dem alten, in einzelnen Aspekten verfassungswidrigen Gesetz ohne jeden Anlass überwacht.
[…]
Vizepräsident für Verkehr des ADAC, Ulrich Klaus Becker, erklärte: “Kennzeichen-Scanning muss eine besondere Überwachungsmaßnahme für schwerwiegende Fahndungsfälle bleiben, sonst verstößt es gegen das Grundgesetz und bedeutet den Einstieg in den Big-Brother-Staat.”

Recht hat der gute Mann vom ADAC, zumal es ja nicht nur das Kennzeichen-Scanning ist, sondern eine Reihe weiterer Maßnahmen wie der Internet-Filter von Zensursula, die Vorratsdatenspeicherung, das Aufweichendie Abschaffung des Bankgeheimnisses, die Einführung der Steuer-ID, die Fingerabdrücke und andere Biometrie-Daten in Pässen und anderen Dokumenten, etc. Die Liste ließe sich fast beliebig fortsetzen mit all den “schönen” Sachen, die sich Otto und Wolfgang so ausgedacht haben…

Dieses Jahr ist ja Mega-Wahljahr. Wer also kann und wem etwas an seiner demokratischen Freiheit liegt, der sollte sich doch bitte schön überlegen, wem er bei den anstehenden Wahlen seine Stimme gibt: den Leuten, die seine Freiheit immer weiter einschränken, oder denen, die sich dafür einsetzen und sie zu verteidigen suchen?

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