HAPPY CAPS LOCK DAY!

Am 11. Oktober 2008 fand die 2. Demo “Freiheit statt Angst” in Berlin statt. Isotopp zeigt ein paar Bilder hiervon. Kurze Zeit später tauchte dann ein Video bei Youtube auf, worüber auch Heise wieder berichtet hatte. Schon bei diesem Video und dem Heise-Bericht hat sich mir die Frage gestellt, ob das alles so Rechtens sei.
Immerhin muss an Video-überwachten Plätzen entsprechende Schilder auf diese Überwachung hinweisen. Filmt die Polizei nun mehr oder weniger versteckt, ist es irgendwie so, als ob ein Platz heimlich per Video überwacht wird. Zumindest blieb bei mir ein ungutes Gefühl über.

Nun hat Heise heute einen Artikel nachgeschoben, der das ganze rechtlich etwas näher betrachtet:

Ob offen oder verdeckt: Alle Aufnahmen durch die Polizei bei einer öffentlichen Demonstration sind nur unter strengen Auflagen gestattet, sagt Kurt Graulich. Der Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehrt an der Humboldt-Universität in Berlin Polizeirecht. “Es gibt zwei Rechtslagen”, sagt Graulich: Das Versammlungsgesetz und das Berliner Polizeigesetz, und eventuell wäre noch das Bundespolizeigesetz zu berücksichtigen, wenn auch Bundespolizei im Einsatz war.

Im Grunde darf also die Polizei bei Demonstrationen filmen, was wohl auch niemand so recht bezweifelt haben dürfte, aber es geht sehr interessant weiter:

Diese Regelung sei für Versammlungen, bei denen man befürchten muss, dass Sachen oder Menschen zu Schaden kommen, erklärt Graulich, aber “nicht, wenn von einem friedlichen Verlauf ausgegangen wird”. Das nämlich rechtfertige keine Aufnahmen. Und hier wird es interessant: “Eigentlich muss eine Versammlung ja nicht erlaubt werden, sondern bloß angemeldet. Wenn aber mit erheblichen Gefahren zu rechnen wäre, würde die Versammlung ja verboten werden”, erklärt Graulich. “Und dann kann man rückschließen: Wenn eine Versammlung nicht verboten wird, wird auch nicht mit erheblichen Gefahren gerechnet, sondern mit einem friedlichen Verlauf.” Das heißt: Die Polizei darf Aufnahmegeräte bereithalten, aber sie darf sie nicht nutzen, so lange es friedlich bleibt. “Der Aufbau von Kameras ist ok, aber wenn gefilmt wird – das müssten sie erklären”, sagt Graulich.

Zwei Punkte dabei sind nun wichtig:

  1. Bei einer genehmigten Demonstration ist erstmal nicht mit erheblichen Gefahren zu rechnen, die eine Videoüberwachung rechtfertigt. Sie darf aber Aufnahmegeräte bereit halten, falls es dann doch zu Ausschreitungen kommen sollte.
  2. Im Youtube-Video sieht man entsprechende Videokameras der Polizei, die offensichtlich gerade nichts aufnehmen. Zumindest wenn sie im Helm unterm Arm oder in der Jacke versteckt werden. Ob nun aber die Videowagen auch ausgeschaltet sind, kann man von aussen nicht beurteilen.

Doch Verwaltungsrichter Kurt Graulich fährt fort:

Heikel seien Aufnahmen bei einer Demonstration noch aus einem ganz anderen Grund: “Das bewirkt einen enormen Einschüchterungseffekt”, sagt Kurt Graulich. Das Bundesverfassungsgericht habe im Volkszählungsurteil von 1983 erstmals eine Wechselbeziehung festgestellt, dass man sich einerseits frei auf einer Demonstration bewegt und andererseits einer anonymen Datensammlung ausgesetzt ist. “Der Einschüchterungseffekt muss vermieden werden, damit die demokratische Freiheit gewahrt bleibt.”

Ungeschickt sei das Mitführen von Kameras auch aus einem ganz anderen Grund, gibt Verwaltungsrichter Graulich zu bedenken: “Das ist rechtspolitisch natürlich schwierig, wenn man ausgerechnet eine Gruppe von Leuten damit konfrontiert, die sensibel wegen ihrer Daten sind.”

Liest man nun noch den einen oder anderen Kommentar bei Heise zu diesem Artikel, stolpert man vielleicht auch noch über den Beitrag von Hans-Joachim Elflein, wo er von einem Erlebnis aus dem letzten Jahr berichtet, bei dem es um eine Demonstration von Nazis bzw. eine Gegendemo ging, die gewisse Auswirkungen auf sein Vorhaben hatte, auf einem Markt in der Stadt einzukaufen.
Natürlich wird es immer heikel, wenn es um Nazis auf der einen oder deren Gegner auf der anderen Seite demonstrieren, aber ob dieses Ausmaß an Polizeiaufgebot und Absperrungen wirklich notwendig ist?

Diese Mischung aus Überwachung und Polizeiaufgebot, das man auch bei der 2. Demo “Freiheit statt Angst” sehen kann, weckt vermutlich nicht nur bei mir seltsame Assoziationen, sondern auch Kurt Graulich weist auf einen Einschüchterungseffekt hin. Und einen Stadt, der mit Überwachung und Einschüchterung arbeitet, hatten wir ja schonmal. Nicht nur einmal. Fragt sich nur, wer eingeschüchtert werden soll: Terroristen? Normale Bürger, die sich um ihre Grundrechte sorgen?

Ich nehme mal an, daß recht wenige Terroristen bei der “Freiheit statt Angst” Demo waren…

UPDATE (2008-12-28):
Hans-Joachim Elflein weist freundlicherweise darauf hin, dass der ursprüngliche Link ins Heise-Forum ein toter ist und liefert auch gleich den neuen mit. Artikel entsprechend geändert.

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4 thoughts on “HAPPY CAPS LOCK DAY!

  1. MY CAPS LOCK KEY IS A CTRL KEY, SO I HAVE TO HOLD DOWN SHIFT!

    P.S. IN SEAMONKEY (GECKO 1.9.1) AUTOFILL DOESN'T WORK IN YOUR FORMS

  2. Bah, I lost the FP. CapsLock is mapped to Meta4, which meansit is used to communicate with my WM. So, no thanks, I won't take part this time.

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