Hungrige Parkscheinautomaten

Sowohl Spiegel Online als auch heise.de berichten heute über die morgige Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das automatische Scannen von Autokennzeichen. Dabei werden die Kennzeichnen der vorbeifahrenden KFZ automatisch mit einer Datenbank abgeglichen. Bei Treffern wird dann wohl eine Fahndung eingeleitet, bei Nicht-Treffern soll das gescannte Kennzeichen sofort wieder gelöscht werden.

Die Erfolgsquote wird im Fall Hessens mit 300 Treffern bei 1 Mio. gescannter Kennzeichen angegeben. Das sind sagenhafte 0.3 Promille. Zwei Drittel davon, so Heise.de, seien ohne Haftpflichtschutz unterwegs gewesen. In einem Fall konnte sogar eine Einbrecherbande geschnappt werden!
Immer diese Schwerverbrecher von Haftpflichtversicherungspreller und Einbrecher-Terroristen!

Weiterhin schreibt Heise.de:

Bayerns Polizei hat bereits eingeräumt, dass das automatische Kennzeichenlesesystem in einem besonderen Modus alle gescannten Nummernschilder für einen längeren Zeitraum speichern kann, zum Beispiel bei einer Ringalarmfahndung. Die bayerischen Fahnder soll allein zwischen Januar und Oktober 2006 rund 45 Millionen Kfz-Kennzeichen per Videoscan ausgelesen und überprüft haben. Dabei sei eine Trefferquote von drei Promille erzielt worden.

Ganz offensichtlich sind die Scanner wohl aber doch in der Lage, längerfristig Kennzeichen zu speichern. Bemerkenswert scheint auch die deutliche höhere Trefferquote in Bayern zu sein. Wohnen Schwerverbrecher und Terroristen hauptsächlich in Bayern?

Interessant sind auch die unterschiedlichen Fehlerquoten. So spricht heise.de von “Im praktischen Einsatz seien zudem bis zu 40 Prozent der gemeldeten “Treffer” fehlerhaft.” und Spiegel Online von “Bei marktüblichen Systemen, so Thilo Weichert, schleswigholsteinischer Datenschutzbeauftragter, liege die Fehlerrate derzeit bei rund zehn Prozent, etwa wegen Verschmutzungen oder Blend-Effekten – ein falsch ausgewiesener Treffer könne so zu einer “unberechtigten Verdächtigung” führen.

Faßt man all das zusammen, fragt man sich unwillkürlich, wo das hinführen soll? Anhand der Vorratsdatenspeicherung (VDS) wird unsere Kommunikation überwacht, per Passenger Name Records (PNR) unsere Reisegewohnheiten in die Ferne und per Kennzeichen-Scanning das Reisen im eigenen Land.
Und all das wird zudem noch über die kürzlich beschlossene Steuer-Identifikations-Nummer von Geburt bis 20 Jahre über den Tod hinaus miteinander verknüpfbar. Schöne neue Welt.

Achja, mein Biometrie-Reisepass ist übrigens auch schon da.

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