Google muss in der Schweiz verpixeln

Nachdem Google schon in Deutschland ein harter Wind bei Google Streetview ins Gesicht blies, ist der Gegenwind in der Schweiz noch einiges stärker. Die Taz berichtet vom gerichtlichen Erfolg des schweizerischen Datenschutzbeauftragten Hans Peter Thür: 

Wesentlicher Punkt der Auseinandersetzung zwischen Thür und Google ist die Verpixelung von Gesichtern und Autokennzeichen. Laut dem Datenschutzbeauftragten werden derzeit rund 98 Prozent aller Gesichter automatisch unkenntlich gemacht. Die entsprechenden Programme von Google schaffen es nicht, säntliche abgebildete Menschen zu anonymisieren.

Thür fordert aber, dass die Anonymität für Personen im räumlichen Umfeld von Einrichtungen wie Frauenhäuser, Gefängissen, Schulen, Gerichten, Sozialbehörden und Krankenhäusern garantiert sein müsse. Google, so will es jetzt auch das Gerichtsurteil, müsse neben dem Gesicht auch weitere individuelle Merkmale wie Hautfarbe oder Kleidung verwischen – notfalls auch in mühseliger Handarbeit.

Erstaunlich, daß das Gericht Google zu manueller Nacharbeit verdonnert hat. Damit dürfte Streetview in der Schweiz für Google wirtschaftlich ziemlich unattraktiv werden. Aus Sicht des Datenschutzes ist es aber mehr als konsequent und ich würde mir eine ähnliche Regelung auch für Deutschland wünschen. Denn Personen sind ja nicht nur über ihr Gesicht identifizierbar, sondern eben auch über andere Merkmale. Wenn ich zum Beispiel weiß, daß unser Nachbar etwas korpulenter ist und gerne eine grüne Jacke anzieht oder der Zeitungsbote gerne mit einem Fahrrad plus im Anhänger sitzenden kleinen Hund durch die Gegend fährt, dann kann ich diese auch identifizieren, wenn sie in einen Sex-Shop gehen und dabei von Streetview erfaßt wurden.

Interessant dürfte nun der Gedankengang sein, der aus dem Schweizer Urteil eigentlich auch folgt: wenn die Schweiz nun ihre Bürger in der Schweiz vor Streetview schützt, wäre es dann nicht auch folgerichtig, daß Schweizer Bürger auch im Ausland verpixelt werden müssten? Das hätte natürlich zur Folge, daß Google im Prinzip weltweit alle Menschen konsequent und notfalls manuell verpixeln müsste. Zumindest sehe ich dies so, denn meine Grundrechte wie das Recht am eigenen Bild oder die informationelle Selbstbestimmung, die das Bundesverfassungsgericht in den 80er Jahren als Grundrecht abgeleitet hat, enden ja nicht an Landesgrenzen. Streetview und ähnliche Angebote dürften damit dann eigentlich erledigt sein.

Uncategorized

1 thought on “Google muss in der Schweiz verpixeln

Comments are closed.