Leider, leider, leider ging gestern im Wahn um diese unsägliche Fußball-EM fast völlig unter, daß das Düsseldorfer Sozialgericht eine Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte (eGK), nicht angenommen hat. Heise schreibt:
Die Gegner der elektronischen Gesundheitskarte sind in einem Musterverfahren vor dem Düsseldorfer Sozialgericht gescheitert. Die Karte sei in ihrer jetzigen Form gesetzes- und verfassungsgemäß, urteilte das Gericht am Donnerstag. Der 32 Jahre alte Kläger aus Wuppertal, der von mehreren Verbänden unterstützt wird, hatte dies bezweifelt und die Nutzung der Karte verweigert. Er sieht sich in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt.
Demnach sollen auch alle zukünftigen Anwendungen, die etwas auf der Karte speichern sollen, irrelevant für das Thema sein. Wohl frei nach dem Motto: was kümmern uns zukünftige Gefahren?! Auch ZDnet schreibt:
“Im Hinblick auf den konkreten Streitgegenstand gibt es daher keine Veranlassung, auf die datenschutzrechtlichen Bedenken bezüglich der weiteren jedoch freiwilligen und erst zukünftigen Speichermöglichkeiten auf elektronischen Gesundheitskarten im Allgemeinen einzugehen”, sagte die Vorsitzende abschließend in ihrer Urteilsbegründung. Aufgabe des Gerichts sei nicht die umfassende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Einführung der eGK, sondern die konkrete Beschwerde des Klägers. Dessen Anwalt kündigte bereits an, vor das Landessozialgericht in Berufung zu gehen und notfalls sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen.
Aber es ist wie mit der Büchse der Pandora: ist sie erstmal geöffnet, ist das Unheil nicht mehr aufzuhalten. Ist die eGK erst einmal eingeführt, wird sie auch gebraucht werden. Menschen werden höchst sensible Daten auf ihr speichern. Es wird Mißbrauch geben, Daten werden abhanden kommen und im Netz wieder auftauchen. So wie es bei allen anderen großen Datenprojekten, wie zum Beispiel dem elektronischen Personalausweis, auch der Fall war. Darum gilt es, die eGK jetzt zu stoppen und sich ihr möglichst zu verweigern. Und schon gar nicht darf irgendein Versicherungsschutz an die Karte gekoppelt sein. Deshalb ist es wünschenswert, daß der Kläger notfalls bis nach Karlsruhe gehen will.