Aufwind für VDS dank Toulouse?

In Frankreich kam es dieser Tage zu einem Gewaltverbrechen. Ein mutmaßlicher Anhänger von Al Quaida zog mordend durch Südfrankreich und hat unter anderem zwei jüdische Kinder umgebracht. Ich weiß nicht, warum es so wichtig ist, daß es ausgerechnet jüdische Kinder waren, die da ermordet wurden, aber der Presse scheint dieser Aspekt wichtig zu sein, da er immer wieder betont wird, weil es sich beim Attentäter offenbar um einen Franzosen islamischen Glaubens handelt.

Nun gibt es in den Medien Berichte, daß eventuell die Vorratsdatenspeicherung in Frankreich bei der Fahndung nach dem Attentäter wichtige Hinweise geliefert hat. Spiegel Online berichtet

Die IP-Adresse der Abrufer hat das Kleinanzeigenportal gespeichert. Es ist leicht zu ermitteln, zu welchen Internetprovidern bestimmte IP-Adressen gehören. Und Provider sind in Frankreich aufgrund eines Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Sie müssen ein Jahr lang speichern, welche Kunden zu welchem Zeitpunkt welche IP-Adresse nutzten. Auf diese sogenannten Vorratsdaten dürften in Frankreich Ermittler zugreifen, um Straftaten zu verfolgen und Terroranschläge zu verhindern. […]

Wie wichtig die Identifizierung der Nutzer der IP-Adresse im Fall des mutmaßlichen Mörders von Toulouse war, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Denn mindestens eine weitere Spur führte die Fahnder ebenfalls zu Mohammed Merah: Ermittler befragten Händler in der Region, die Motorroller des Modells Yamaha T-Max verkaufen. Einen solchen Roller soll der mutmaßliche Täter benutzt haben.

Der Attentäter hatte vor dem ersten Mord über ein Online-Verkaufsportal Kontakt zum ersten Opfer, einem Soldaten, aufgenommen. Anhand dieser Kommunikation und der existierenden VDS in Frankreich soll der Täter schnell ermittelt worden sein. Spiegel berichtet aber auch, daß auch mit herkömmlichen Mitteln eine Spur zum Täter führte. Ist also die Vorratsdatenspeicherung unbedingt notwendig, um Verbrechen aufzuklären? Das zweifelt auch Spiegel an: 

Es ist wichtig, ganz genau zu erfahren, welche Informationen die Ermittler wie nutzen. Denn ist gut möglich, dass ihr Vorgehen nun in der Debatte über die Vorratsdatenspeicherung als Argument angeführt wird – selbst wenn unklar ist, ob die Ermittler nicht auch auf anderem Weg den Verdächtigen eingekreist hätten oder haben. Derzeit ist nicht einmal klar, ob der mutmaßliche Mörder von Toulouse wirklich aufgrund der Zuordnung der IP-Adresse zu seinem Namen aufgespürt wurde oder ob nicht doch die Hinweise der Motorroller-Händler ebenso hilfreich waren.

Spiegel spricht hier im Grunde zwei wichtige Punkte an: 

  1. es ist noch nicht einmal erwiesen, daß die VDS hierbei nützlich war. Hier wird also die Frage nach der Nützlichkeit bzw. dem Nachweis gestellt.
  2. es gab auch noch andere Ermittlungsansätze, die offenbar genauso zum Täter führten. Die Verhältnismäßigkeit wird also in Frage gestellt.

Ein anderer brisanter Punkt ist übrigens, daß der Attentäter schon längere Zeit vom Inlandsgeheimdienst beobachtet wurde. Parallelen zur deutschen NSU drängen sich hier auf. Wieso konnten die weiteren Morde nach dem ersten nicht verhindert werden, indem der Geheimdienst einschritt?

Auf jeden Fall wird es nun in Deutschland wieder zu einer Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung kommen und die Unions-Politiker werden wieder die Einführung der VDS fordern. Insbesondere auch, weil die EU heute wohl der Bundesregierung ein Ultimatum zur Umsetzung der EU-Richtlinie stellen wird. Schweden hat gestern unter dem Eindruck der Morde in Südfrankreich übrigens seinen Widerstand aufgegeben und hat die Umsetzung der VDS dort beschlossen.

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