Wie der NDR im Radio und Stern online berichten, verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute darüber, ob die Videoüberwachung auf der Reeperbahn in Hamburg die Grundrechte der Anwohner verletzt oder nicht. Eine Mieterin hatte geklagt. Das Urteil wird wohl bundesweite Bedeutung haben.
Wenn die Videoüberwachung dort nämlich in die Grundrechte der Anwohner eingreift, dann tut sie das mutmaßlich auch woanders. Da heißt nun allerdings nicht, daß sämtliche Überwachunsgkameras damit hinfällig wären. Da die Videoüberwachung auf der Reeperbahn schon ziemlich dicht ist, dürfte es schwierig sein, sich als Anwohner außerhalb staatlicher Überwachung zu bewegen. Aber es kann Auswirkungen auf INDECT haben, bei dem verschiedene Überwachungskameras angezapft und automatisiert auf “verdächtiges Verhalten” hin überprüft werden soll.
UPDATE 21:45:
Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen entschieden, daß die Videoüberwachung auf der Reeperbahn rechtens ist, wie der NDR berichtet:
Mit einer Entscheidung zu den umstrittenen Kameras an der Hamburger Reeperbahn hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Videoüberwachung öffentlicher Plätze grundsätzlich für rechtens erklärt. Die Richter entschieden am Mittwoch: Das Sicherheitsbedürfnis und das Interesse der Polizei an der Verhinderung von Straftaten rechtfertigen Einschnitte in die Grundrechte von Anwohnern und Passanten. Außerdem seien die Länder befugt, den Einsatz der Überwachungskameras in eigenen Polizeigesetzen zu regeln.
Das ist natürlich nicht das Ergebnis, das ich mir gewünscht hätte, aber das, das ich erwartet habe. Auch die Klägerin hat sich natürlich anderes erhofft:
Die Klägerin äußerte sich nach dem Urteil enttäuscht: “Das bedeutet für mich, dass ich weiter auf der Straße überwacht werden kann und dass mein Bewegungsprofil ein Abfallprodukt der Videoüberwachung ist.” Ihr Anwalt kündigte an, einen möglichen Gang vor das Bundesverfassungsgericht zu prüfen.
Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht macht für mich auch mehr Sinn als vor das Bundesverwaltungsgericht, aber das ist nunmal der Weg durch die Instanzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Schwerpunkt eben bei den Verwaltungsangelegenheit und nicht bei den Grundrechten, so daß nun die Videoüberwachung wohl primär unter den verwaltungsrechtlichen Aspekten bewertet wurde. Und da heißt es nunmal, daß Polizei nun einmal Ländersache ist und die Länder entsprechende Gesetze erlassen können. Aber trotzdem interessiert mich nun jetzt eigentlich auch die Sichtweise von Anwälten wie Udo Vetter, Thomas Stadler oder Ulf Buermeyer.