URL-Verkürzer und Facebook

Es ist ja schon länger bekannt, daß neben dem Hamburg Gericht auch das Berliner Gericht eine eigenständige Auffassung in Rechtsfragen haben, die im Zusammenhang mit dem Internet stehen. Wie heute bekannt wurde, haben die Berliner Richter nun geurteilt, daß Seitenbetreiber für fremde RSS-Feeds haften, die sie auf ihren Seiten einbinden.

Vielmehr habe der Antragsgegner selbst den – wenn auch von der Zeitung vorgegebenen – Anrisstext auf dem von ihm betriebenen Portal eingestellt. Anders als etwa eine Forenbetreiber habe er nicht lediglich als “nur rein technischer Verbreiter” die Veröffentlichung der fremden Pressemitteilung unterstützt. Daher habe er sich als “Herr des Angebots” die fremde Nachricht zu Eigen gemacht und diese seinem Angebot hinzugefügt. Ihm sei es auch rechtlich möglich gewesen, die rechtswidrige Handlung zu verhindern, sodass der Seitenbetreiber auch gegen die ihm obliegende Prüfungspflicht verstoßen habe.

In meinen Augen ist es schon seltsam, daß das Gericht überhaupt einen Vergleich mit einem Forum zieht. Man könnte auch Äpfel mit Birnen vergleichen und urteilen, daß sich ein Apfel-Verkäufer als “Herr des Angebots” über fremde Äpfel macht, da er diese ja verkauft. Ein Birnen-Verkäufer kann aber straffrei die Ernte eines fremden Birnen-Bauers verkaufen.
Offenbar ist es schwierig für das Gericht, die Funktionsweise des Internets zu verstehen. Das Netz bzw. Web 2.0 basiert darauf, daß Inhalte auf anderen Seiten automatisiert eingebunden werden. Wenn nun Leute dafür haftbar gemacht werden, wenn sie sich einer Technik bedienen, dann richtet dies letztendlich diese Technik als Ganzes zu Grunde. Mit der gleichen Argumentation könnte man auch urteilen, daß ein Literaturverweis in einem gedruckten Buch eine Haftung begründen könnte. Schließlich macht ein Autor sich den Inhalt des anderen Buches ja auch zu eigen, wenn er darauf verweist.

Es bleibt zu hoffen, daß die Hamburger und Berliner Gerichte gestoppt werden.

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