Eigenartig…

Wie es auch schon seit ein paar Tagen im Netz und in den Medien zu erfahren ist, beginnt heute die Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Spiegel Online schreibt:

Noch nie haben sich so viele Deutsche gegen ein Gesetz gewendet: Weit mehr als 34.000 Menschen haben gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt. Ab Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die umstrittene Speicherpflicht für Telefon- und Internetverbindungsdaten.

In einer Anhörung verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts an diesem Dienstag in rund 60 Verfahren. Die Kläger in der bisher umfangreichsten Massenklage in der Geschichte des Gerichts wenden sich dagegen, dass sensible Kommunikationsdaten gänzlich unverdächtiger Bürger für sechs Monate gespeichert und für Zwecke der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr abrufbar sein sollen. Mit einem Urteil wird erst im nächsten Frühjahr gerechnet.

Begründet wird dieser Eingriff in die Privatsphäre ja damit, daß man die Daten für den Kampf gegen den Terrorismus bräuchte. Dies ist natürlich Quatsch, da die Terroristen sich dieser Überwachung auch bewußt sind und eben so kommunizieren (werden), daß sie eben nicht mehr in die Vorratsdatenspeicherung fallen. Somit liefe die VDS für diesen Zweck ins Leere und es bliebe die generelle Überwachung aller unbescholtenen Bürger. Außerdem wurden umgehend Begehrlichkeiten bekannt, die Daten auch anderweitig, etwa für die zivilrechtliche Verfolgung von illegalen Downloads verwenden zu wollen.

Daß es auf Seiten des BVerfG offenkundig entsprechende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der VDS gibt, kann man anhand der zweimaligen einstweiligen Verfügungen sehen:

Der Erste Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier hat die Anwendbarkeit des Gesetzes vergangenes Jahr mit zwei einstweiligen Anordnungen vorerst eingeschränkt. Zwar darf weiter gespeichert werden, abrufbar sind die Daten jedoch nur zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zur Abwehr einer “dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person”. Auch für den Datentransfer an Nachrichtendienste gelten vorläufige Beschränkungen.

Zwar wird die Verwendung vorerst stark eingeschränkt, z.B. auf schwere Straftaten, die Daten werden aber dennoch erhoben und auch 6 Monate lang gespeichert. Außerdem gibt es bereits Überlegungen bei den Politikern, das Downloaden einer illegalen Datei zukünftig als schwere Straftat anzusehen. Damit würde die Beschränkung natürlich aufgeweicht und ad absurdum geführt werden.

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6 thoughts on “Eigenartig…

  1. Ich wette, dass die IP bereits vergeben ist. Die Hosts wechseln sich dann quasi ab, mal erreichst du den einen, mal den anderen. Das funktioniert bei persistenten Verbindungen wie SSH natürlich nicht, weshalb diese dann abbrechen.

    Würde mich über eine Auflösung freuen. 🙂

  2. Ja, das hab ich gestern abend auch noch vermutet. Nach einer Zeit kam ich dann wieder auf den Rechner rauf und konnte noch schnell “dhclient eth0” eingeben. Seitdem scheint er durchgelaufen bzw. durchgängig erreichbar gewesen zu sein.
    Ich wunder mich nur, welcher andere Rechner die gleiche IP haben koennte. Die Mac-Adresse war jedenfalls die richtige, laut nmap Scan waehrend der Nicht-Erreichbarkeit.

  3. Ah, in der Tat!

    Die gleiche IP wurde vom DHCP fuer den ThinClient vergeben. Das konnte natuerlich nicht gutgehen… 🙂

    Aber ist schon doof, wenn die Verbindung nie so lange andauert, dass man das aus der Ferne debuggen kann. 🙂

  4. Spätestens als Du diesen Blog Eintrag geschrieben hast, hättest Du die Zeit für die Syslog nutzen sollen 😉 Wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben.

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