ELENA wird beerdigt!

Wie es eben über Twitter reingerauscht kam, beerdigt die Bundesregierung ihr Vorhaben, die Arbeitnehmerdaten flächendeckend zu erheben, kurz: der Elektronische Entgeltnachweis ELENA wird eingestellt. Das Bundeswirtschaftsministerium läßt auf seiner Webseite in einer Pressemitteilung verlautbaren

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.

Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen haben jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hängt aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.

Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Zwei, vielleicht sogar drei wichtige Punkte kann man dieser Pressemitteilung entnehmen: 

  1. ELENA wird schnellstmöglich eingestellt.
    Das bedeutet für mich, daß die Übermittlung der Verdienstabrechnung bereits im August nicht mehr geschehen braucht und die Arbeitgeber dies auch entsprechend umsetzen sollten.
  2. die bisherigen Daten im Rahmen des ELENA-Verfahrens werden unverzüglich gelöscht.
    Dieser Punkt überrascht mich ein wenig, aber letztendlich ist dies nur konsequent. Die Frage ist aber, wer bereits in der vergangenen Zeit alles Zugriff auf die Daten gehabt hat und was das für Folgen hatte. Ich denke da vor allem ans Arbeitsamt und die ARGEn.
  3. die qualifizierte elektronische Signatur leidet unter fehlender Verbreitung und ist auch ein Flop.
    Scheinbar kündigt sich hier ein weiterer Flop an: die qualifizierte digitale Signatur, die nicht nur, aber auch mit dem elektronischen Personalausweis letztes Jahr eingeführt wurde bzw. damit stärker verbreitet werden sollte, scheint nicht in Fahrt zu kommen. Da diese aber eine Voraussetzung für ELENA ist, ist ELENA nicht zu gebrauchen.

Gerade beim letzten Punkt hätte ich eher Gegenteiliges erwartet, nämlich daß die Arbeitsämter, die ja nun Arbeitsagenturen heißen sollen, den Druck auf die Arbeitslosen erhöhen, sich einen neuen Personalausweis anzuschaffen, um diesen über den Umweg ELENA dann zu einem Erfolg werden zu lassen.

Nun ist allerdings noch die Frage, wie das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache weiter verfahren wird? Laut Netzpolitik.org hat das Arbeitsministerium letzte Woche eine Frist zur Stellungnahme verstreichen lassen.

Auf jeden Fall eine gute Nachricht! Dafür gibt es in Sachen PNR wieder keine guten Nachrichten…

UPDATE:

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