BVerfG: Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung

Wie es auch schon seit ein paar Tagen im Netz und in den Medien zu erfahren ist, beginnt heute die Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Spiegel Online schreibt:

Noch nie haben sich so viele Deutsche gegen ein Gesetz gewendet: Weit mehr als 34.000 Menschen haben gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt. Ab Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die umstrittene Speicherpflicht für Telefon- und Internetverbindungsdaten.

In einer Anhörung verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts an diesem Dienstag in rund 60 Verfahren. Die Kläger in der bisher umfangreichsten Massenklage in der Geschichte des Gerichts wenden sich dagegen, dass sensible Kommunikationsdaten gänzlich unverdächtiger Bürger für sechs Monate gespeichert und für Zwecke der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr abrufbar sein sollen. Mit einem Urteil wird erst im nächsten Frühjahr gerechnet.

Begründet wird dieser Eingriff in die Privatsphäre ja damit, daß man die Daten für den Kampf gegen den Terrorismus bräuchte. Dies ist natürlich Quatsch, da die Terroristen sich dieser Überwachung auch bewußt sind und eben so kommunizieren (werden), daß sie eben nicht mehr in die Vorratsdatenspeicherung fallen. Somit liefe die VDS für diesen Zweck ins Leere und es bliebe die generelle Überwachung aller unbescholtenen Bürger. Außerdem wurden umgehend Begehrlichkeiten bekannt, die Daten auch anderweitig, etwa für die zivilrechtliche Verfolgung von illegalen Downloads verwenden zu wollen.

Daß es auf Seiten des BVerfG offenkundig entsprechende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der VDS gibt, kann man anhand der zweimaligen einstweiligen Verfügungen sehen:

Der Erste Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier hat die Anwendbarkeit des Gesetzes vergangenes Jahr mit zwei einstweiligen Anordnungen vorerst eingeschränkt. Zwar darf weiter gespeichert werden, abrufbar sind die Daten jedoch nur zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zur Abwehr einer "dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person". Auch für den Datentransfer an Nachrichtendienste gelten vorläufige Beschränkungen.

Zwar wird die Verwendung vorerst stark eingeschränkt, z.B. auf schwere Straftaten, die Daten werden aber dennoch erhoben und auch 6 Monate lang gespeichert. Außerdem gibt es bereits Überlegungen bei den Politikern, das Downloaden einer illegalen Datei zukünftig als schwere Straftat anzusehen. Damit würde die Beschränkung natürlich aufgeweicht und ad absurdum geführt werden.

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