Mehr Unabhängigkeit des Bundesdatenschützers

Katharina Nocun hat bei der EU eine Beschwerde gegen die Bundesregierung eingereicht, da die Bundesregierung gegen die notwendige Unabhängigkeit der Datenschützer verstößt, wenn der Bundesdatenschützer im Bundesinnenministerium angesiedelt ist, wie es derzeit der Fall ist. Heise schreibt

Katharina Nocun, die Spitzenkandidatin der Piratenpartei bei den anstehenden Landtagswahlen in Niedersachsen, hat bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen die Bundesregierung eingereicht. In ihrem Blog begründet sie die Beschwerde damit, dass der gesamte Apparat des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit dem Bundesinnenministerium unterstellt ist. Dies verletzte die nach dem EU-Recht geforderte Unabhängigkeit des Datenschutzes.

Auch wenn Heise das in den Zusammenhang mit der Niedersachsenwahl am 20. Januar bringt, wäre es falsch, diese Beschwerde lediglich als Wahlkampfmanöver zu sehen. Katharina ist durchaus zuzutrauen, daß sie die Beschwerde so oder so gestellt hätte.

Notwendig und berechtigt ist die Klage allemal. Denn sie führt zu einer Stärkung des Datenschutzes, wenn der Bundesdatenschützer endlich wirklich unabhängig agieren kann. Aber auch dann gibt es in dieser Hinsicht noch viel zu tun, denn bis auf die Verhängung von Bußgeldern ist der Bundesdatenschützer in seinen Sanktionsmöglichkeiten ziemlich zahnlos. Diese Beschwerde kann also nur als einen Schritt in die richtige Richtung gewertet werden. Einen längst überfälligen Schritt zudem noch.

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