Heute Anhörung der VDS-Petition

Die Petition Nummer 17143 beim Deutschen Bundestag wurde am 15. März 2011 eingereicht, wurde von 64704 Mitpetenten online mitgezeichnet und hat den folgenden Text zum Gegenstand: 

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die verdachtlose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist. Darüber hinaus möge er die Bundesregierung auffordern, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

Mit anderen Worten: heute kommt die Online-Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung in die öffentliche Anhörung vor den Petitionsausschuss, in der der Bundestag aufgefordert wird, sich für ein Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Aller Voraussicht nach wird zwar eher die Hölle zufrieren als daß sich die Bundesregierung für ein Verbot der VDS einsetzen wird, aber es wäre schon ein Erfolg, wenn das Thema VDS durch die Anhörung wieder präsenter in den Medien wäre.

Beim Aktionstag am Samstag gegen die VDS anläßlich der heutigen Anhörung haben wir leider feststellen müssen, daß sich viele Bürger mit dem Thema gar nicht auseinander gesetzt haben. Jedenfalls wird uns das Thema noch längere Zeit beschäftigen. Zumindest bis der EUGH über eine entsprechende Klage Irlands entschieden hat und die EU-Richtlinie zur VDS kippen sollte. Aber selbst dann ist fraglich, ob die einzelnen Länder dann nicht doch an ihrer Umsetzung der VDS festhalten werden?

Ich halte die VDS per se und in Gänze für äußerst problematisch und empfinde sie als eklatanten Eingriff in meine Grundrechte auf Privatsphäre, freie Kommunikation und meine informelle Selbstbestimmung.

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