Herzlichen Glückwunsch: das Grundgesetz wird 63!

Heute ist ein Tag zum Feiern, obwohl es leider kein offizieller Feiertag ist. Aber es ist auch ein Tag der Mahnung, denn heute wird das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 63 Jahre alt! Am 8. Mai 1949 hatte der Parlamentarische Rat das Grundgesetz verabschiedet und am 23. Mai trat das Grundgesetz nach Ratifizierung durch die westlichen Bundesländer außer Bayern und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Wikipedia schreibt: 

Besondere Bedeutung haben aufgrund der Erfahrungen aus dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat die im Grundgesetz verankerten Grundrechte. Sie binden alle Staatsgewalt als unmittelbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3). Durch ihre konstitutive Festlegung sind die Grundrechte also nicht nur bloße Staatszielbestimmungen; vielmehr bedarf es in der Regel keiner rechtsprechenden Instanz zu ihrer Wahrnehmung und die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind an sie gebunden. Daraus leitet sich der Grundsatz ab, dass die Grundrechte in erster Linie als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zu verstehen sind, während sie weiterhin auch eine objektive Wertordnung verkörpern, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt.[6] Die soziale und politische Struktur der staatlich verfassten Gesellschaft wird damit verfassungsrechtlich festgelegt.

Hier wird auch klar, warum der heutige Tag sowohl ein Feiertag sein sollte, als auch ein Tag der Mahnung, denn nicht nur seit dem 11. September 2001 laufen die Grundrechte Gefahr aufgrund neuer Sicherheitsgesetze ihre Bedeutung zu verlieren und eingeschränkt zu werden. Bei der Taz gibt es eine Liste von Sicherheitsgesetzen seit 2001 (von 2010). Und gerade auch die Erfahrung der #blockupy Bewegung der letzten Woche aus Frankfurt zeigt, daß selbst so grundlegende Rechte wie die Versammlungsfreiheit kaum mehr etwas gelten in unserem Land.

Ich kann eigentlich nur jedem empfehlen, sich einmal mit der Geschichte unseres Grundgesetzes auseinanderzusetzen und das eine oder andere Buch hierzu zu lesen. Zum Beispiel:

Allerdings ist der Autor Christoph Möllers unter Vorbehalt zu lesen, vertritt er doch als Befürworter der Vorratsdatenspeicherung einen Standpunkt, der aus der Sicht der Kritiker eher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Dennoch: wer die Geschichte des Grundgesetzes kennt, wer versteht, warum die Grundrechte in Artikel 1-19 GG als Abwehrrechte der Menschen gegenüber dem Staat geformt sind, der kann eigentlich nicht umhin zu erkennen, in welcher Gefahr unsere Grundrechte und damit auch das Grundgesetz als solches ist. Die Gefahr geht dabei allerdings weniger von Terroristen, Islamisten oder Salafisten aus, wie uns gerne Glauben gemacht wird, sondern vielmehr von den Sicherheitspolitikern der CDU/CSU, der SPD und Personen wie BKA-Chef Ziercke oder dem Chef der Polizeigewerkschaft Wendt, die allesamt die Grundrechte zugunsten eines ominösen Sicherheitsgewinns einschränken wollen. Stichwörte hierzu sind:

  • Vorratsdatenspeicherung (VDS)
  • Handelsabkommen ACTA
  • Überwachungsprojekt INDECT
  • IPRED
  • Zugriff auf Bankdaten/-überweisungen (SWIFT)
  • Zugriff auf Passagierdaten (PNR)
  • Biometrischer Reisepass
  • Großer Lauschangriff
  • Steueridentifikationsnummer von Geburt an
  • u.v.a.m.

Patrick Breyer hat auf daten-speicherung.de eine ausführliche Liste.

Ich jedenfalls wünsche dem Grundgesetz heute, daß es noch viele Jahre so bleibt wie es ist, weiterhin den Versuchungen der Unfreiheit Stand hält und weiterhin beständig durch das Bundesverfassungsgericht gestärkt und geschützt wird. Aber vor allem wünsche ich mir, daß die Menschen in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz verinnerlichen und es leben, mehr Demokratie wagen und auf die Straße gehen, wenn die Grundrechte, die uns das Grundgesetz geschenkt hat, in Gefahr sind!

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