Bundespräsident: Amt abschaffen?

Im Zuge der Debatte um den ehemaligen Bundespräsidenten Wulff und den jetzigen Wieder-Kandidaten Gauck, ist auch die Debatte darum entbrannt, ob wir überhaupt noch dieses Amt des Bundespräsidenten brauchen? Die Debatte an sich ist schon interessant, denn hier wird an den Grundfesten unseres Grundgesetzes gerüttelt. Laut Wikipedia hat der Bundespräsident folgende Aufgaben

Der Bundespräsident hat in seiner Funktion als Staatsoberhaupt folgende Aufgaben:

  • er vertritt den Bund völkerrechtlich,
  • er beglaubigt diplomatische Vertreter und
  • er hat auf Bundesebene das Begnadigungsrecht, welches er allerdings teilweise an andere Bundeseinrichtungen delegiert hat; er kann aber keine Amnestie aussprechen,
  • Ausfertigung und Verkündung der Bundesgesetze durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt,
  • Vorschlagen eines Kandidaten zum Bundeskanzler zur Wahl durch den Deutschen Bundestag sowie dessen Ernennung und Entlassung,
  • Ernennung und Entlassung von Bundesministern auf Vorschlag des Bundeskanzlers,
  • Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, Bundesbeamten, Offizieren und Unteroffizieren, sofern nichts anderes durch Anordnungen und Verfügungen bestimmt ist,
  • Möglichkeit zur Auflösung des Deutschen Bundestages nach dreimalig gescheiterter Kanzlerwahl oder einer gescheiterten Vertrauensfrage.
  • Verkündung der Feststellung des Verteidigungsfalls und Abgabe völkerrechtlicher Erklärungen nach Beginn eines Angriffes sowie
  • Einberufung des Deutschen Bundestages (abweichend von den Parlamentsbeschlüssen)
  • Einberufung der Parteienfinanzierungskommission nach dem Parteiengesetz

Viele Tätigkeiten werden der Funktion des Bundespräsidenten als Staatsnotar zugeordnet. In der Regel bedürfen Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten nach Art. 58 des Grundgesetzes der Gegenzeichnung durch ein Mitglied der Bundesregierung, womit nach herrschender Meinung grundsätzlich alle amtlichen und politisch bedeutsamen Handlungen und Erklärungen gemeint sind.[4] In Situationen, in denen die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung beeinträchtigt ist, wachsen dem Bundespräsidenten besondere Befugnisse zu, deren Ausübung teilweise nicht gegenzeichnungsbedürftig ist. Man spricht insofern von einer Reservefunktion des Bundespräsidenten.

Wer mich kennt und mein Blog regelmäßig liest, der weiß, daß ich ein großer Freund des Grundgesetzes bin, weshalb ich die Diskussion um die Abschaffung des Amtes zwar interessant finde, aber die Beibehaltung befürworte. In der Vergangenheit haben die Bundespräsidenten bereits neun mal die Unterschrift unter ein Gesetz verweigert. Fiele das Amt weg, würde auch die letztmalige Prüfinstanz entfallen, was ich für falsch halte. So würden die Gesetze wohl unmittelbar nach dem Passieren von Bundestag und falls notwendig von Bundesrat im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit gültig. Ob sie dann jedoch grundgesetzkonform sind, müsste dann das Bundesverfassungsgericht entscheiden. So hat der Bundespräsident zumindest noch eine kleine Filterfunktion. Die Alternative wäre, daß die Funktion des Bundespräsidenten der Bundesratspräsident übernimmt. Da sehe ich allerdings auf Dauer einen zu großen Interessenkonflikt, da es sich hierbei für gewöhnlich um aktive Ministerpräsidenten eines Bundeslandes handelt.

Darüberhinaus kommt dem Bundespräsidenten auch ein hohes Maß an moralischer Instanz zu, worüber Ex-Präsident Wulff ja eben gestolpert ist. Nun mag man über Moral streiten können, aber die Notwendigkeit eines moralischen Vorbilds an der Spitze der Bundesrepublik sehe ich hingegen schon als gegeben an. Insbesondere in Hinblick auf die sonstigen Spitzenpolitiker, die zu einem großen Teil durch ihre Machtbesessenheit und ihre Verquickungen zur Wirtschaft zu einem wesentlichen Teil zur Politikverdrossenheit in der Bevölkerung beitragen.

Während ich also für die Beibehaltung des Amtes eines Bundespräsidenten bin, kann man natürlich überlegen, ob der Bundespräsident nicht direkt vom Volk gewählt werden sollte? Dies hat zwar auch Vor- und Nachteile und würde einem gewissen Populismus Tür und Tor öffnen, aber die Frage ist, ob dies nicht immer noch besser sei als einen Parteigebundenen Präsidenten zu haben?

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1 thought on “Bundespräsident: Amt abschaffen?

  1. >>> So hat der
    >>> So hat der Bundespräsident zumindest noch eine kleine Filterfunktion.
    >>>

    Dann sollte das Amt vielleicht besser “Kleiner Gesetzesfilter” und nicht “Bundespräsident” heißen…

    Aber im Ernst, solange eine juristische Ausbildung keine Voraussetzung für die Ausübung des Amtes ist, halte ich diese Begründung für ein Festhalten an dem (meiner Ansicht nach entbehrlichen) Amt für schwach.

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