Presseschau: Gäfgen, Steuer-ID und die norwegische Vernunft

Heute mal wieder eine Presseschau. Mit dabei sind der verurteilte Mörder Gäfgen, die Steuer-ID, die uns ein Leben lang und weit darüber hinaus begleitet und wie die Norweger nach dem Anschlag alles richtig machen. Los geht es mit dem Gäfgen-Urteil von gestern…

Magnus Gäfgen hatte vor dem Frankfurter Landgericht auf 10.000.- Euro Schmerzensgeld geklagt, weil ihm von Polizisten bei seiner Vernehmung damals Gewalt angedroht wurde, wenn er nicht das Versteckt des von ihm damals entführten Millionärssohns verrät. Dies nennt man Folter und zwei Polizisten wurden dafür auch verurteilt. Das Landgericht Frankfurt hat Gäfgen nun nur 3000.- Euro als Entschädigung wegen der Verletzung seiner Menschenwürde zugesprochen. Und kaum war das Urteil gesprochen, gab es auch empörte Reaktionen, wieso man so einem Menschen, der Kinder aus niederen Beweggründen ermordet, überhaupt Geld zahlt: 

Harsche Kritik kommt dagegen von der Opferhilfe-Organisation Weißer Ring. "Das ist ein Urteil, das die Bürger nicht verstehen können, auch nicht verstehen werden", sagte der Sprecher der Organisation, Helmut Rüster, dem Fernsehsender N24.

"Jemand, der sich auf Todesangst beruft wegen einer Androhung, der muss sich mal überlegen, was das Kind erlitten hat, das er letztlich dann dem Tode zugeführt hat", so Rüster. Das Urteil rühre "sehr stark an dem Rechtsempfinden der Menschen".

CDU-Politiker Wolfgang Bosbach sagte der "Bild"-Zeitung, das Urteil sei ein Schlag ins Gesicht der Eltern und Angehörigen des Opfers. "Dass hier ein Mörder eine Entschädigung bekommt, ist für mich völlig unverständlich", so Bosbach. Er bedauere die Entscheidung der Richter sehr.

Nun, auch Mörder haben unveräußerliche Menschenrechte und deswegen steht in Art. 1 GG: 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Und genau dagegen hat der Staat in Form seiner Polizeibeamten damals verstoßen und genau deshalb bekommt Gäfgen völlig zu Recht eine Entschädigung aufgrund des erlittenen Verstoßes gegen die Menschenrechte. Das Urteil ist genau richtig, so wie es ist. Wäre es anders ausgefallen, hätte dies einen erneuten Verstoß gegen die Menschenrechte, das Grundgesetz und unserer freiheitlich, demokratischen Grundordnung bedeutet. Wir hätten als Staat unsere eigenen Werte verraten und uns gemein mit anderen Regimen wie in Syrien oder China gemacht, in denen Menschenrechte offenbar wenig gelten.

Das nächste Thema ist die Steuer-ID. Diese bekommt jedes neugeborene Kind nach der Geburt zugeteilt und ist darunter auch noch 20 Jahre nach dem Tod identifizierbar. Angeblich soll die Steuer-ID der Vereinfachung der Steuer dienen. Kritiker hielten die Einführung der Steuer-ID schon damals als Einführung einer allgemeinen Personenkennziffer, die das Bundesverfassungsgericht verboten hatte. Nun stellt sich heraus: die Kritiker scheinen Recht behalten zu haben, wie Heise schreibt: 

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht vier Jahre nach der Einführung der einheitlichen Steueridentifikationsnummer seine Befürchtungen bestätigt, dass das personenbezogene Merkmal zunehmend Verwendung in den verschiedensten Lebensbereichen findet. Er habe mit Besorgnis festgestellt, dass der Einsatz der Steuer-ID "schleichend ausgeweitet" werde, erklärte der Datenschützer am heutigen Mittwoch. Nicht nur Finanzbehörden, sondern auch Banken, Versicherungen und Krankenkassen hätten mittlerweile die Steuer-ID in Betrieb genommen. Wer heute ein Konto eröffnen wolle oder Elterngeld beantrage, müsse dafür die Nummer angeben. "Damit droht die Steuer-ID durch die Hintertür zu einem allgemeinen Personenkennzeichen zu werden", moniert Schaar. Dies sei eine Entwicklung, die von den Verantwortlichen beim Beschluss der gesetzlichen Regeln für das Identifikationsmerkmal vehement bestritten worden sei.

Also weg damit! Ich hatte schon 2008 Einspruch bei der zuständigen Finanzbehörde in Köln eingelegt.

Und zum Schluß erstaunen mich die Norweger mal wieder in einem äußerst positiven Sinne. Nach den Anschlägen in Norwegen haben die deutschen Medien ja nichts besseres zu tun, als die Berichterstattung über den Täter lang und breit auszuweiten. Bei den Norwegern läuft das ein bißchen anders. wie die Taz berichtet. Die drehen nämlich einfach die Zeitungen und Magazin um, auf denen der Attentäter auf der Titelseite ist: 

"Wir wollen dieses Gesicht nicht mehr an unserem Arbeitsplatz sehen", erklärten sie auf einem Plakat: "Er soll vergessen sein und nicht auch noch exponiert werden." Und sie warfen den betreffenden Medien "ein perverses Bedürfnis" vor, Breiviks Bild zu drucken.

Die Aktion "Snur Tabloidaviser" – wendet die Tabloids – breitete sich seither bei immer mehr Ladenbesitzern aus. "Wir machen das aus Sympathie mit den Betroffenen", erklärte Mette Sønvisen, die Chefin des "Narvesen"-Kiosk in Alta, warum sie ihrer Kundschaft die Dienstag-Titelseiten von VG und Dagbladet nicht zumuten wollte und eben nur die jeweiligen Rückseiten mit dem Wetterbericht zu sehen waren.

Coole Aktion, liebe Norweger! Meine volle Hochachtung wegen des Umgangs mit dem Attentäter! Weiter so! (Übrigens: wer sich gefragt hat, warum ich nicht selber den Namen des Attentäters nenne… das hat ähnliche Gründe. Wenn er hier im Blog auftaucht, dann meistens innerhalb eines Zitats.)

UPDATE:
Michael Fengler, Journalist aus Rostock, schreibt in seinem Blog auch was zum Thema Gäfgen und den Medienberichten.

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