PNR-Kommentar in der TAZ

Interessierte Kreise wissen ja schon seit längerem über das Vorhaben der EU Bescheid, ein eigenes Abkommen zu den innereuropaeischen Flugpassierdaten (PNR) nach dem Vorbild der USA zu beschließen und umzusetzen. Ab und zu liest man dann auch mal in allgemeinen Medien, also nicht nur in Blogs und Seiten wie nopnr.org, zu diesem Thema. So nun auch in einem Kommentar von Christian Rath in der Online-Version der TAZ:

An drei zentralen Punkten geht die Fluggastdatenspeicherung weiter als die Telekomvorratsspeicherung: Die Daten sollen fünf Jahre (statt sechs Monate) vorsorglich gespeichert werden. Die Daten sollen zentral beim Staat aufbewahrt werden. Vor allem aber sollen die Fluggastdaten permanent ausgewertet und verknüpft werden, um so überhaupt einen Verdacht gegen bislang unverdächtige Personen zu schöpfen.

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Das ist nicht nur politisch ein qualitativ neuer Schritt zum Überwachungsstaat. Der Fluggastdatenvorschlag verstößt auch ausdrücklich gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat im März 2010 die Speicherung der Telekomdaten im Prinzip gerade noch akzeptiert. Hier bahnt sich ein ernster Verfassungskonflikt mit der EU an.

Daß das Vorhaben dem juristischen Dienstes des Rates zufolge grundrechtswidrig ist und gegen die EU-Menschenrechtecharta verstößt, wurde ja schon an anderer Stelle erwähnt. Und im Grunde bahnt sich da auch kein ernster Verfassungskonflikt an, sondern ein handfester Verfassungsbruch. Schon jetzt ist die ganz Terrorhysterie ja ohnehin schon völlig absurd! Warum man z.B. Flüssigkeiten im Flieger nur in 100 ml Flaschen mitnehmen kann, aber davon dann eine ganze Handvoll, auf der anderen Seite aber nicht eine 0.5l Flasche Wasser ist nicht rational nachvollziehbar. Und warum die Übermittlung von Essenswünschen und anderen PNR-Daten dem Kampf gegen den Terror dienen soll, entzieht sich auch völlig meinem Verständnis. Das ist lediglich reines Datamining und Profiling unbescholtener Bürger, die ohne konkreten Anlaß unter Generalverdacht gestellt werden. Und damit eben verfassungswidrig.

Und es ist eine eklatante Mißachtung der Verfassungen der europäischen Staaten und der Grundrechtecharta der EU unserer Politiker, wenn sie dieses Vorhaben weiter vorantreiben. Wohlgemerkt scheint sich Widerstand im direkt gewählten EU-Parlament zu regen, aber die EU-Kommission, die sich aus Gesandten der EU-Mitgliedsländern, also mithin der Regierungen, zusammensetzt, agiert offen gegen diese Grundrechte. Letztendlich klüngeln also die Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten im Rahmen ihrer Richtlinienkompetenz Grundrechtsverstöße gegen ihre eigenen Bevölkerungen aus.

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