Brüssel und die Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Kommission hat nun einen Bericht zur europäischen Richtlinie für Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht, der schon seit ein paar Tagen im Netz kursierte. Weniger überraschend kam die Kommission zu dem Schluß, daß die VDS europaweit notwendig ist. Spiegel berichtet

Denn klar ist: Die EU-Kommission hält die Speicherung weder für unsinnig noch für einen unzulässigen Eingriff in die Bürgerrechte. Im Gegenteil: Das Papier stützt die Argumente all jener in Bundestag und Bundesregierung, die sich die Protokollierung sämtlicher Telefon- und Internetverbindungsdaten möglichst schnell zurückwünschen.

Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich aus Brüssel anderes erhofft. Dass sie nach dem Verfassungsgerichtsurteil mit einer gesetzlichen Neuregelung erst einmal wartete, begründete sie stets mit dem laufenden EU-Verfahren. Und die FDP-Politikerin durfte tatsächlich auf Unterstützung aus Brüssel hoffen: Immerhin verantwortet mit Cecilia Malmström eine Liberale das zuständige Innenressort. Doch die ersehnte Hilfestellung blieb aus, wie der nun vorgelegte Bericht zeigt.

Die EU-Kommission will also weiterhin alle Bürger totalüberwachen lassen. Ohne Anlass, ohne Grund. Zur Erinnerung: In Deutschland und in anderen Ländern (Bulgarien, Tschechien, Schweden) wurde die VDS für verfassungswidrig eingestuft bzw. so hohe Schranken auferlegt, daß es eigentlich aus Sicht der Straverfolgungsbehörden keinen Sinn machen machen sollte. Darüberhinaus illustriert Malte Spitz dankenswerterweise mit der Veröffentlichung seiner Vorratsdaten, wie detailliert diese Überwachung tatsächlich ist. Einen echten Nachweis für die Notwendigkeit führt die Kommission hingegen nicht an. Vielmehr unterschlägt sie in ihrem Bericht einige Punkte gegen die entsprechende Richtlinie und manipuliert damit den Bericht. Laut Heise kritisiert Konstantin von Notz wie folgt: 

Der gleiche Appell kommt von Albrechts Kollegen im Bundestag, Konstantin von Notz. Statt solider Zahlen weist der wissenschaftlich unhaltbare Report aus Brüssel ihm zufolge "nur Lücken und Anekdoten" auf. Es werde aber zumindest klar, dass die Vorgaben einen "unhaltbaren Wildwuchs an Speicherungen und Datenzugriffen auf Verkehrsdaten" in den Mitgliedsstaaten ausgelöst hätten.

Auch Alexander Alvaro (FDP, MdEP) schlußfolgert in seinem Blog wie folgt: 

Einen statistischen Nachweis für den Nutzen der Richtlinie kann die Kommission jedoch wie erwartet nicht vorlegen. Sie muss vielmehr zugeben, dass auch Länder, die die Richtlinie nicht umgesetzt haben, in der Lage waren, durch Verkehrsdaten Verbrechen aufzuklären. Die Kommission sieht sich auch gezwungen, die Verhältnismäßigkeit der Richtlinie in Frage zu stellen. Gleichzeitig sieht sie das gesetzliche Bestimmtheitsgebot verletzt. Es hat sich gezeigt, dass die Richtlinie zu keiner nennenswerten Verbesserung der europäischen Aufklärungsquoten bei Kriminalfällen geführt hat. Die Kommission muss in ihrem Bericht dementsprechend eingestehen, dass es sehr leicht sei, die Überwachung mit einfachsten technischen Mitteln zu umgehen.

Während die EU-Richtlinie also faktisch nichts bringt, droht die EU-Kommission jedoch Deutschland aufgrund der bisherigen Weigerung von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die ein Urteil des EU-Gerichts hierzu abwarten will (Spiegel): 

Anders als nach dem Urteil aus Karlsruhe, wo auch Leutheusser-Schnarrenberger – damals noch in der Opposition – als Klägerin gegen die Vorratsdatenspeicherung auftrat, hält Brüssel nicht nur an der umstrittenen Datenerfassung fest. Die EU-Kommission drängt Deutschland sogar dazu, mit dem Datensammeln so schnell wie möglich wieder zu beginnen. Andernfalls droht Brüssel mit einem Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags.

Während Heise in seinem Artikel eben auf diese Gerichtsentscheidung wie folgt hinweist: 

Der Arbeitskreis rechnet damit, dass voraussichtlich 2012 auch der Europäische Gerichtshof die Brüsseler Vorgaben wegen Verletzung der EU-Grundrechtecharta aufheben wird. Deutschland sei bis dahin eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung "verboten". Es sei widersprüchlich, dass die Kommission die Bundesregierung zur Umsetzung einer Richtlinie verlange, "die sie selbst nicht unverändert beibehalten möchte", kritisiert Patrick Breyer von der Vereinigung jüngste Ankündigungen Malmströms. Ein neues Umsetzungsgesetz bliebe auch dann bestehen, wenn die verfehlte Direktive längst aufgehoben sei.

Ich werde deswegen das Gefühl nicht los, daß die Kommission noch schnell die EU-Richtlinie in nationale Bestimmungen gepresst sehen will, wohlwissend daß es sowohl von politischer Seite zunehmend Widerstand gibt als daß auch vom EU-Gerichtshof diese Richtlinie kassiert werden könnte. Ist die Richtlinie aber erstmal in den Staaten als Gesetze verankert, dürfte es Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte dauern, bis alle diese Gesetze wieder aufgehoben sind, wenn überhaupt. Hier wird also bewußt Mißbrauch von Seiten der EU-Kommission getrieben.

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