Lektüre: ACTA, elektronischer Personalausweis, Datenschutz anno 2001

Heute gibt es aufgrund einer Kollision zwischen "Material zum bloggen" und "Zeit zum bloggen" nur einen kurzen Anriß von interessanten Themen und Links zur weitergehenden Lektüre. Anfangen will ich dabei mit einem kleinen Video, was ich bei Netzpolitik.org gefunden habe und das es lohnt, weiterverbreitet zu werden. Das Video "NO ACTA – Stop the Kraken" ist von (einem) Anonymous steht unter der CC-BY-NC-SA Lizenz: 

Dem Thema "elektronischer Personalausweis" nimmt sich Kai Biermann mit dem Artikel "Wenn die Identität weg ist" auf zeit.de an:

Nun aber hat der CCC nachgewiesen, dass sich der PIN auf dem Ausweis auch aus der Ferne ändern lässt. Der Inhaber hat damit keinen Zugriff mehr auf sein eigenes Dokument. Außerdem konnten ihn die Hacker – solange der Ausweis noch auf dem Lesegerät lag – nach Gutdünken benutzen.

Auch bisherige Ausweise können abhanden kommen und der Finder kann die Unterschrift fälschen (wenn er dem Bild ähnlich sieht). Das Risiko einer digitalen Signatur jedoch ist, dass ihr uneingeschränkt vertraut wird und werden muss. Bei einer gefälschten Unterschrift kann ein aufmerksamer Verkäufer skeptisch werden, bei der Signatur hat er dafür keine Anhaltspunkte. Falls überhaupt ein Mensch am anderen Ende sitzt und nicht nur ein Computer.

Noch dazu ist mit der digitalen Signatur die Beweislage schwierig. Der Besitzer muss belegen, dass er sie nicht hinterlegt hat. Bei der Unterschrift kann ein grafologisches Gutachten helfen, bei der Signatur nicht, sie ist immer identisch. Und ist sie erst einmal geleistet, genügt ihr Vorhandensein als Beweis, dass der Richtige sie abgab.

Dieser Abschnitt schildert sehr schön die Bedenken bzw. die Kritik an elektronischen Signaturen. Die Beweispflicht dreht sich quasi um und man ist als Nutzer bzw. Bürger dann der Dumme, wenn die Signatur mißbraucht wird. Unser Innenminister hat zu diesem Thema übrigens folgendes zu sagen: 

 Ja, sehr toll, Herr Innenminister. Einfach die Unzulänglichkeiten ignorieren. Toll!

Als drittes stolperte ich über einen Twitterpost von Florian Altherr, der auf einen alten Artikel von Ralf Bendrath bei Telepolis hinwies. Unter dem Titel "Wie weiter mit dem Datenschutz?" schrieb Bendrath bereits kurz nach den Anschlägen vom 11. September: 

Nach den Anschlägen vom 11. September war den Fachleuten schnell klar, dass in Kürze Forderungen nach stärkerer geheimdienstlicher Überwachung und neuen Eingriffsbefugnissen für die Strafverfolger auf dem Tisch liegen würden.

Insgesamt ist der Artikel sehr lesenswert. Insbesondere weil er kurz nach den Anschlägen schon wichtige Entwicklungen vorausahnt, die dann auch so gekommen sind und die man nun im Rückblick klarer erkennt. Also unbedingt lesen!

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