SWIFT-Abkommen: Alter Wein in neuen Schläuchen

Im Februar bewies das EU-Parlament Rückgrat und widersetzte sich erwartungsgemäß dem Vorhaben und Wünschen der EU-Kommission, die einen Tag vor dem Inkrafttreten des EU-Vertrages noch schnell das SWIFT-Abkommen mit den USA durchgepeitscht hatte. Doch schon bald wurde der Ruf nach einer Neufassung laut und neue Verhandlungen über ein entsprechendes Abkommen zum Zugriff auf die SWIFT-Daten fanden statt.

Nun ist die neue Version dieses Abkommens veröffentlicht worden. Bei dem Abkommen geht es immer noch um den Zugriff der US-Behörden auf die Überweisungsdaten der EU-Bürger in das außereuropäische Ausland. Der EU-Abgeordnete Jan-Philipp Albrecht schreibt in seinem Blog

Meine Mitarbeiter und ich hatten bisher keine Zeit zu prüfen, ob es gegenüber der Version, die Statewatch letzte Woche veröffentlicht hatte, noch kleinere Änderungen gegeben hat. Die Hauptkritikpunkte bleiben aber bestehen: Es gibt weiterhin die Übertragung ganzer Datenpakete mit Informationen über Millionen unverdächtige Personen; die Speicherfrist von 5 Jahren ist deutlich zu lang; der Rechtsschutz für EuropäerInnen in den USA wird zwar blumig versprochen, aber die notwendigen Gesetzesänderungen fehlen weiterhin. Gegenüber dem vom Parlament mit großer Mehrheit abgelehnten Abkommen hat sich insofern an zentralen Punkten nichts geändert.

Wesentliche Änderungen waren eigentlich auch nicht zu erwarten. Die USA wollen natürlich Zugriff auf die Daten, auch wenn die Zwischenzeit gezeigt hat, daß die Welt nicht untergeht, wenn die US-Behörden keinen Zugriff auf die Bankdaten haben. Es ist bezeichnend, daß sich in den wesentlichen Punkten nichts geändert hat. Auch die Forderung des EU-Parlaments, daß ein Richter der Datenübermittlung zustimmen muss, wurde nicht erfüllt. 

Die logische Konsequenz muss also sein, daß das EU-Parlement das SWIFT-Abkommen erneut und hoffentlich nun endgültig ablehnt.

 

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