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Gestern habe ich einen Artikel über Abmahnungen bei Stefan Niggemeier, der ebenfalls wie ich aus Georgsmarienhütte stammt, gelesen.
Niggemeier ist derzeit wohl ziemlich unter Beschuß von Anwälten und hat auch schon die eine oder andere Abmahnung hnter sich. Einzelheiten kann man ja in seinem Artikel lesen. Aber der eigentliche Punkt, auf den ich hinaus will, ist dieser:

Diese Leute — nicht nur dieser Anwalt oder sein Mandant, sondern viele andere — haben das elementare Prinzip der Meinungsfreiheit nicht verstanden. Sie haben nicht verstanden, dass sie ein Wert an sich ist. Dass sie auch Beiträge schützt, die nach irgendwelchen subjektiven oder objektiven Maßstäben wertlos sind. Artikel 5, Absatz 1, Satz 1 des Grundgesetzes lautet nicht: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, solange es sich um ein wichtiges Thema handelt und ein Interesse der Öffentlichkeit an dieser Meinung besteht.”

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Durch den Gang zum Anwalt und zum Gericht wird aus einer Auseinandersetzung um Wahrheit zu einer, in der regelmäßig nicht derjenige gewinnt, der Recht hat, sondern der sich die Auseinandersetzung leisten kann. Der Mächtige gewinnt.

Wer schon einmal mit solchen Leuten zu tun gehabt hat, der wird sicherlich auch abgewogen haben, ob er sich die Durchsetzung seiner Meinungsfreiheit leisten kann? Gerade die Tatsache des fliegenden Gerichtsstands macht die Sache für die Abmahner einfach. Sie können sich einfach irgendwo in Deutschland ein Gericht suchen, von dem sie glauben, daß es in ihrem Sinne entscheiden wird. So werden häufig die Berliner oder Hamburger Gerichte ausgewählt, vor denen dann geklagt wird. Auch wenn weder Kläger noch Beklagter aus Hamburg oder Berlin kommen.

Wer also ein Blog betreibt oder anderweitig im Internet seine Meinung publiziert, muss schon immer sehr genau darauf achten, was er schreibt. Letztendlich führt das zu einer Schere im Kopf. Einer vorauseilenden Selbstzensur. Man schreibt nicht mehr seine Meinung ins Netz, sondern das, von dem man selber denkt und hofft, daß es auch andere so sehen, was rechtlich gesehen unbedenklich sein könnte. Das aber hat, wie Niggemeier anmerkt, wenig mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu tun. Er zitiert ja auch das Bundesverfassungsgericht und seine Stärkung der Meinungsfreiheit neuestem. Bleibt also zu hoffen, daß dieses höchstrichterliche Urteil auch in Berlin und Hamburg Eingang in die dortige Rechtssprechung findet.
Denn das Grundrecht auf Meinungsfreiheit beinhaltet (zumindest für mich) auch, daß ich diese frei äußern darf. Ein solches Grundrecht ist keines, wenn ich eine Meinung lediglich haben darf, diese aber nicht teilen, kommunizieren oder veröffentlichen darf. “Die Gedanken sind frei“, heißt es. Aber erst wenn ich diese Gedanken und somit meine Meinung auch frei äußern darf, herrscht Meinungsfreiheit. Und ein vom Grundgesetz garantiertes Grundrecht darf nicht vom Geldbeutel des Menschen abhängen, der diese Meinung hat und sie auch frei äußern möchte.

Der Gesetzgeber ist also aufgerufen, dem Unwesen der Abmahnungen Einhalt zu gebieten.

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