Nächsten Dienstag, d. 2. März 2010, steht mal wieder ein denkwürdiger Tag bevor, denn dann will der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Jürgen Papier, das Urteil zur Verfassungsklage von 34.900 Klägern gegen die Vorratsdatenspeicherung verkünden, wie DPA meldet:
Am Ende klappt es so, wie es sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, gewünscht hat: Kurz vor seinem Abschied nach zwölf Jahren im Amt wird er am Dienstag (2. März) das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verkünden.
Nur drei Wochen nach dem Hartz-IV-Urteil blicken Politik und Bevölkerung erneut gespannt nach Karlsruhe. Wieder dürfte es deutliche Worte geben. Schließlich hat Papier ein Grundsatzurteil zu der Massenspeicherung von Telefon und E-Mail-Verbindungsdaten angekündigt – und zwar eines, das in ganz Europa Beachtung finden wird.
Die große Frage ist: beläßt es das BVerfG bei einer Einschränkung des Zugriffs auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung oder kippt das Gericht die Vorratsdatenspeicherung komplett, also auch die Speicherung an sich? Bereits bei der mündlichen Verhandlung Mitte Dezember gab es Anzeichen für eine sehr kritische Haltung des BVerfG gegenüber der VDS. Insofern darf man vielleicht berechtigte Hoffnung haben, daß das Gericht seine bisheriger Rechtsprechung beibehält und die mit dem Volkszählungsurteil begonne Linie fortsetzt und das Gesetz komplett kippt, zumal auch andere EU-Länder die VDS bereits gekippt haben.
Doch selbst wenn die VDS komplett gekippt werden sollte, ist noch längst keine Entwarnung angesagt: es bleiben noch viele Baustellen wie die lebenslange Steuer-ID, ELENA, SWIFT reloaded, PNR, ACTA und den JMStV sowie die Überarbeitung des Leistungsschutzrechts.