ZugErschwG unterzeichnet

Am Montag, d. 22.02.2010 findet in Berlin vor dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages die Anhörung der Petentin Franziska Heine zu den Netzsperren statt. Franziska fragt auf AK Zensur nochmal nach Themen, die sie ansprechen soll. Einiges an Feedback kam auch schon, aber vielleicht hat ja noch jemand eine Idee.

Schön ist es natürlich, daß es sowas wie einen Petitionsausschuß und die Möglichkeit für jeden Bürger gibt, eine entsprechende Petition einzureichen und eventuell auch gehört zu werden. Allerdings stellt sich die Sinnfrage einer solchen Einrichtung, wenn die Anhörung erst dann stattfindet, wenn das Gesetz, das die Petition verhindern wollte, bereits verabschiedet und vom Bundespräsident unterschrieben und somit in Kraft getreten ist (- in diesem Fall sogar dann, wenn bereits wieder über die Aufhebung des Gesetzes geredet wird)? Gerade in diesem Fall, wo es um die Einrichtung einer Zensurinfrastruktur geht, die zum einen tief in die Grundrechte der Bürger eingreift und zum anderen enorme Kosten bei den Providern verursacht, wäre eine aufschiebende Wirklung einer Petition mit entsprechend breiter Unterstützung der Bevölkerung eigentlich wünschenswert.

So entstand sicherlich bei einigen Mitpetentinnen und -petenten der Eindruck, daß ihre Petition für die Katz sei, da das Gesetz ja trotzdem verabschiedet wurde. Das Gefühl “die oben machen ja eh was sie wollen” ist sicherlich auch relativ weit verbreitet gewesen.

Sicherlich ist es schwierig, eine Grenze zu ziehen, wann eine Petition eine aufschiebende Wirkung haben soll und wann nicht. Legt man die Grenze zu niedrig, kann es dazu führen, daß sich immer irgendwelche Gruppen finden, die über die Grenze hinauskommen und somit den Gesetzgebungsprozeß ausbremsen und letztendlich blockieren können. Das gleiche Problem gibt es auch bei Volksbegehren bzw- abstimmungen, wenn sie bundesweit möglich wären. Die Möglichkeit bestünde aber sicherlich auch, daß Fraktionen, Parteien oder andere Gremien innerhalb der Legislative einen Antrag auf Aufschiebung aufgrund einer entsprechend erfolgreichen Petition stellen könnten.

Die letzte und in meinen Augen die beste Alternative wäre es hingegen sicherlich, wenn die Politiker Gesetze nicht im Schnellverfahren aufgrund eines Wahlkampfes durchpeitschen, sondern auch mal auf die Experten (und nicht nur der bezahlten aka Lobbyisten) hören und sich bei der Verabschiedung eines Gesetzes mal wieder etwas mehr Zeit nehmen würden. Insbesondere dann, wenn es um so heikle Themen geht, die eigentlich ausgiebig ausdiskutiert werden müssten, da sie entsprechend die Grundrechte tangieren. Viele Abgeordneten wussten damals ja gar nicht, welche Auswirkungen das alles haben wird.
Wir leben zwar in einer schnellebigen Zeit, aber gerade deswegen ist es durchaus sinnvoll, Gesetze nicht im Turbomodus zu verabschieden, sondern sich genauer anzuschauen, was sie bringen, welche Auswirkungen sie haben und ob es irgendwelche Bedenken gibt. All dies ist, meiner Meinung nach, beim ZugErschwG (und vielen anderen) eben nicht geschehen.

Auf jeden Fall wünsche ich Franziska viel Erfolg und viele, viele gute und stichhaltige Argumente am Montag!

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