Frau und Engel

Jörg Rupp (Grüne) berichtet via Twitter über einen Artikel in der Taz über die von Bundesinnenminister Schäuble geplante Abhörzentrale. Schäuble eröffnete sein Vorhaben wohl auf einem Treffen mit seinen Länderkollegen in Bad Sarow

Ein vertrautes Kamingespräch in Bad Sarow im vergangenen Jahr: Bundesinnenminister Wofgang Schäuble (CDU) will mit einer Bundesabhörzentrale die Überwachung von Telefon und Internet perfektionieren. Doch vorher muss er die Ministerkollegen der Länder von seiner Idee überzeugen. Und das geht am besten über die Finanzen.

Auf dieser Konferenz eröffnet Schäuble also seinen Länderkollegen, auf welche Gefahren die Sicherheitsdienste nur unzureichend vorbereitet sind: Kriminelle und Terroristen tarnen sich, indem sie ausländische Telefon- und Internetanbieter benutzen, ihre IP Adressen durch Anonymisierung unkenntlich machen und den Internetverkehr verschlüsseln.

Wie skandalös! Verbrecher und Terroristen agieren einfach im Geheimen, so daß der Staat offenbar zwangsläufig alle Bürger überwachen muss. Und weil die Länder auf diese “Gefahr” nur unzureichend vorbereitet seien, müsse eine neue Behörde damit betraut werden, anstatt die Länder für ihre Aufgabe besser auszustatten. Denn: Polizeiarbeit ist Aufgabe der Länder. Es geht also schonmal gut los…

Diese Abhörzentrale soll beim Bundesverwaltungsamt (BVA) angesiedelt sein. Einem Amt, das eher rein verwaltungstechnischer Natur ist, aber so rein gar nichts mit Polizei- oder Geheimdienstarbeit zu tun hat:

Der Minister setzt damit in mehrfacher Hinsicht Maßstäbe. Denn beim “Service- und Kompetenzzentrum Telekommunikationsüberwachung” (TKÜ) im Kölner Bundesverwaltungsamt handelt es sich um eine Regierungsbehörde, die keine sein darf. Denn bislang ist die Überwachungslandschaft in Deutschland mit 75 Abhörposten föderal gegliedert. Ihr fehlen die die gesetzlichen und institutionellen Voraussetzungen. Sie hat datenschutzrechtliche Probleme. Sie unterliegt keiner Kontrollmöglichkeit.

[…]

Ausgerechnet das Verwaltungsamt des Bundes (BVA) mit Sitz in Köln wurde von Wolfgang Schäuble für die gemeinsame Abhör-Infrastruktur ausgewählt. Polizeiliche Abhörmaßnahmen zur Abwehr des internationalen Terrorismus sollen also nach dem Willen des Bundesinnenministers in Zukunft in einer gewöhnlichen Verwaltungsbehörde untergebracht sein. Woher das Fachpersonal und die Kompetenz kommen soll: das Bundesinnenministerium bleibt die Antwort schuldig.

Also halten wir mal kurz fest: der Bundesinnenminister möchte eine Bundesabhörzentrale erschaffen, weil die Länder angeblich nicht über entsprechende Mittel und Kompetenzen verfügen. Das BVA hat aber selber nicht die entsprechenden Kompetenzen, mal von der entsprechend fehlenden Rechtsgrundlage abgesehen, wie die Taz sehr richtig weiter ausführt:

Für Jörg Radek, Gewerkschaftschef der Bundespolizei und Hauptpersonalrat im BMI, bedeutet Schäubles Überwachungszentrale auf jeden Fall ein Mehr an Bürokratie: “Wir brauchen Mitarbeiter die polizeiliche Analyse machen können, die sich in der Dunkelfeldforschung auskennen. Und dieses Personal hat das BVA ja gar nicht. Das BVA ist ein Verwaltungsamt und genauso wenig eine Polizeibehörde wie das Bundesamt für Geodäsie.” Für ihn bedeutet die Superbehörde ein “Mehr an Verwaltungsaufwand und zusätzlichem Rückfragebedarf.”

Ein weiteres Problem der Bundesabhörzentrale betrifft ihre rechtliche Verankerung. Weil sie nur als Verwaltungskooperation von Polizei und Geheimdiensten deklariert wird, hat das Ministerium noch keine gesetzliche Grundlage geschaffen, die regelt, welche Personen in diesem Rechenzentrum was abhören dürfen. So darf das Bundesamt für Verfassungsschutz viel weniger Abhören als das BKA, wenn es im terroristischen Bereich ermittelt. Das verfassungsgemäße Trennungsgebot von Polizeibehörden und Geheimdiensten schreibt das vor.

Stattdessen ruft der Gewerkschaftschef, anstatt sich über den erneuten Zerfall der Rechtsordnung aufzuregen, freudestrahlend nach mehr Mitteln, weil ja das ganze ein “Mehr an Verwaltungsaufwand und zusätzlichen Rückfragebedarf” bedeute. Die Verfassung? Egal! Es geht ja um die Sicherheit!

Hans-Christian Ströbele hingegen wird erstaunlich klar, wenn er sagt:

“Das BMI scheut die Festlegung in einem Gesetz, das die Kompetenzen tatsächlich abgrenzen würde. Wenn beispielsweise der BND, der für Auslandsaufklärung zuständig ist, schließlich auch noch mit eingemeindet wird, weil die Technik für alle ja so gut funktioniert, dann haben wir am Ende eine zentrale Deutsche Sicherheitsbehörde”.

Wer sich vielleicht daran erinnern mag: vor nicht allzu langer Zeit gab es bereits eine zentrale Sicherheitsbehörde. Die hieß zwar nicht Abhörzentrale, aber tat genau das. Wenn nun aber die Polizeiaufgaben Ländersache sind, wieso braucht es dann eine Bundesabhörzentrale? Und was soll abgehört werden? Letztendlich wird es wieder darauf hinauslaufen, daß der unbescholtene Bürger, der ja “nichts zu verbergen hat”, abgehört und über ihn Profile angelegt werden. Derlei Beispiele, bei denen Unmengen von Daten abgeglichen werden, aber es keine Ergebnisse gibt, sind zahlreich: so wurde nach dem 11. September 2001 versucht, mittels Datenabgleich aka. Rasterfahndung von 8.3 Mio. Bürgern potentielle “islamistische Schläfer” zu finden. Es wurde lediglich ein einziges Vermittlungsverfahren eingeleitet – und das wurde auch noch eingestellt. Im Klartext: 8.3 Mio. unbescholtener Bürger gerieten unberechtigerweise in den Anfangsverdacht, Terroristen zu sein. Bei keinem einzigen führte die Methode zu einem Verfahren geschweige denn zu einem rechtskräftigen Urteil. Die Rasterfahndung hat auf ganzer Linie versagt, dabei aber wurden 8.3 Mio. Bürger in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Nicht der Bürger wird deswegen zu einem potentiellen Terroristen, sondern der Staat, indem er die Bürger willkürlich in ihren Grundrechten bedroht. Wikipedia weiß interessantes über den Begriff “Terror” zu berichten:

Der Terror (lateinisch terror, von terror, terroris, „Schrecken“) ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt, um Menschen gefügig zu machen. Das Ausüben von Terror zur Erreichung politischer oder wirtschaftlicher Ziele nennt man Terrorismus.

Interessant, nicht wahr? Unter diesem Gesichtspunkt erscheint somit das Vorhaben von Wolfgang Schäuble in einem völlig anderen Licht: der Bundesinnenminister wird nicht müde zu betonen, daß Deutschland in Gefahr ist. Daß ein Anschlag unmittelbar bevorstünde. Schon 2006 sagte Schäuble:

“Die Frage ist wohl nicht mehr, ob es einen Anschlag mit einer schmutzigen Bombe geben wird, sondern die Frage ist, wann und wo es ihn geben wird.”

Das ist Panikmache pur. Weder gibt es einen konkreten Verdacht, noch einen konkreten Hinweis. Und deswegen – so die Argumentation Schäubles – muss man alles erdenklich für die Sicherheit tun, denn man ist ja potentiell unsicher. Also reine Angstmacherei. Unter diesen Gesichtspunkten und der Begriffsdefinition des Wortes “Terror” erscheint nun aber eher der Bundesinnenminister als Angstmacher. Er schürt Ängste und bietet den Menschen eine trügerische Sicherheit an, wenn sie doch nur mehr Überwachung zulassen würden, würde alles gut werden. Vorratsdatenspeicherung, biometrische Pässe, Steueridenfitikationsnummer. Totale und komplette Überwachung. Und schon kann nichts mehr passieren?
Aber auch unsere Bundeskanzlerin schlägt in die gleiche Kerbe, ebenfalls 2006:

“Eigentlich läuft alles ganz prima, aber trotzdem brauchen wir mehr Überwachung”

Wenn aber doch alles prima läuft, wieso braucht man dann mehr Überwachung? Aus welchem Grund? Und wieso bedarf es nun einer Bundesabhörzentrale?
Eigentlich kann die Antwort darauf nur sein, daß der Staat immer mehr über seine Bürger wissen will. Nicht, weil er dadurch mehr Sicherheit gewährleisten kann, sondern weil er Angst vor Kontrollverlust über seine Bürger hat. Das Vehikel “Angst vor Terrorismus” dient lediglich dazu, die Veränderungen, die dazu notwendig sind, in die Mitte der Bevölkerung zu transportieren, auf daß sie dort bereitwillig akzeptiert werden. Wer Angst vor einer ominösen, ambivalenten Gefahr, die immer und immer wieder heraufbeschworen wird, hat, der ist auch bereit, seine Grundrechte aufzugeben, wenn der Staat in Form eines edlen Ritters daher kommt und ihm suggeriert: “wenn wir ganz viele Daten haben, dann wissen wir ja, wer böse ist und wer nicht.”

Doch die Grundväter und -mütter des Grundgesetzes haben die Grundrechte eben aus gutem Grund in das Grundgesetz geschrieben, eben um ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber des Staates zu haben. Um eben sagen zu können “Lieber Staat, bis hierhin und nicht weiter! Das geht dich gar nichts an, was ich in meiner Wohnung mache, wem ich Briefe schreibe oder mit wem ich telefoniere!” Wer diese Grundrechte leichtfertigt aufgibt, hat nichts aus der Geschichte gelernt.

Wer also nicht 20 Jahre Wiedervereinigung, 60 Jahre Grundgesetz, >200 Jahre Demokratie seit der Französischen Revolution und fast 800 Jahre Magna Carta einfach so aufgeben will, der sollte sich am 27. September 2009 bei der Wahl zum Bundestag genau überlegen, ob er die weitere Einschränkung seiner Bürger- und Grundrechte will, indem er eine Partei wählt, die eine zentrale Abhörbehörde etablieren will, oder ob er weiterhin das Grundgesetz bewahren will und lieber Parteien wählt, die sich für die Freiheit und die Grundrechte einsetzen?

Denk selbst! Geh wählen!

UPDATE:
Zwischenzeitlich war der Artikel bei der Taz im Netz nicht mehr erreichbar, wie in den Kommentaren zu lesen ist. Inzwischen ist der Artikel aber wieder bei Wikileaks aufgetaucht.

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