Kennzeichen-Scanning in M-V

Während meiner Dienstreise stand die Welt der Politik natürlich nicht still und so muss ich nun das eine oder andere auf- bzw. nacharbeiten. Unter anderem war mal wieder das Thema Kennzeichen-Scanning in Mecklenburg-Vorpommern bei Spiegel Online ein Thema:

Die Rechtslage ist so umstritten wie der Nutzen, die Bürger stehen unter Generalverdacht: Mecklenburg-Vorpommerns Polizei hat im großen Stil Autokennzeichen gescannt und mit Fahndungslisten abgeglichen – obwohl das Verfassungsgericht diese Praxis verurteilt hat. Jetzt droht erneut eine Klage. […] Das Fotografieren von Kennzeichen und das automatische Abgleichen mit Fahndungslisten ist keine Neuheit – aber trotzdem bedenklich. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2008 die damalige Praxis der Kennzeichen-Überprüfung in Schleswig-Holstein und Hessen überprüft, für verfassungswidrig erklärt und klare Vorgaben gemacht. Ohne konkrete Gefahrenlage und ohne konkreten Fahndungsbestand dürfen die Scanner demnach nicht eingesetzt werden – zu stark sei der Eingriff in die Grundrechte.

Ich hatte ja bereits im April darüber berichtet. Nun hat auch die FDP wieder das Thema aufgegriffen und in einer Anfrage an die Landesregierung, diese dazu aufgefordert, das Kfz-Scanning in M-V verfassungsgemäß auszugestalten. Meiner Meinung nach reicht das aber nicht. Vielmehr muss die Praxis des Kennzeichen-Scannings komplett eingestellt werden. Wenn die Methode weiterhin (unter Auflagen) erlaubt bleibt, wird es weiterhin fadenscheinige Begründungen für deren Einsatz geben, indem z.B. minderschwere Vergehen zu schwerwiegenden Vergehen mutieren. Zumal Aufwand/Kosten und Erfolg in keinem Verhältnis stehen, wie z.B. der Presseerklärung von Gino Leonhardt (FDP) zu entnehmen ist:

Ungeachtet rechtlicher Bedenken halte ich den Einsatz der automatischen Kennzeichenerfassung für höchst fragwürdig. Laut Zeitungsmeldung wurden 73.000 Fahrzeuge gescannt und bei nur 17 Fahrzeugen konnte die Polizei einen Treffer verzeichnen. Aufwand und Nutzen stehen ganz offensichtlich in keinem Verhältnis. Es ist mehr als bedenklich, ob so ein schwerer Eingriff in die Grundrechte gerechtfertigt ist, um Autodiebstähle oder ähnlich minderschwere Straftaten aufzuklären.

In diesem Zusammenhang sei auch nochmal auf meinen Artikel vom letzten Jahr verwiesen, in dem eine Trefferquote von drei Promille bei 45 Mio. erfassten Kennzeichen in Bayern angeführt wird. Bei 3 Promille würde jeder Autofahrer sofort aus dem Verkehr gezogen! Jedenfalls kann man gespannt sein, ob und wie die Landesregierung auf die Anfrage der FDP antworten wird? Ich bezweifle aber, daß die Antwort im Kern anders ausfallen wird als die damalige Presseerklärung Caffiers. Eigentlich auch ein schönes Thema für die Piratenpartei in M-V, sich ein bißchen politisch im Land zu engagieren.

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