Tauss und seine beruflichen Pflichten

Wie Heise heute berichtet hat Jörg Tauss (Piraten) angekündigt, eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen:

Das vom Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition angenommene Gesetz zur “Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Seiten” unterscheide sich “gravierend” von der zunächst von der Bundesregierung und Schwarz-Rot in den Bundestag eingebrachten Änderung des Telemediengesetzes (TMG), heißt es in dem Antrag weiter. Der federführende Wirtschaftsausschuss habe in seiner Vorlage für das Bundestagsplenum keine Änderung des zunächst geplanten Vorhabens “zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” im Rahmen des TMG beschlossen, sondern auf Druck der SPD hin eine polizeirechtliche Regelung zur allgemeinen Gefahrenabwehr. Für dieses “neue” Gesetz hätte daher zunächst die erforderliche Anzahl von Lesungen durchgeführt werden müssen.

Bereits bei der 2. und 3. Lesung hatte Max Stadler (FDP) im Bundestag in seiner Rede verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet und davon gesprochen, daß es sich bei dem Zensurgesetz um ein neues Gesetz statt um eine Erweiterung des Telemediengesetzes (TMG) handelt, das in 1. Lesung verhandelt werden müsse. Insofern ist es hoffentlich zu erwarten, daß sich die Opposition der Klage von Tauss anschließen wird.

Darüberhinaus steht ja auch noch die Verfassungsklage vom AK-Zensur und Franziska Heine aus.

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