LawBlog.de: Abmahnungen für die GVU

Wie bereits am Montag berichtet, hat die GVU einige Videos auf Vimeo löschen lassen, die unter einer CreativeCommons Lizenz standen und von den Urhebern dort hochgeladen wurden. Sowohl Netzpolitik.org als auch das LawBlog haben da ein paar Updates zu diesem Thema. Auch die GVU hat reagiert: mit einer Pressemeldung und der Ankündigung, dafür zu sorgen, daß die Inhalte wieder hergestellt werden. Das ist ja auch das Mindeste. Die Presseerklärung liest sich stellenweise fast so, als wenn die beiden Urheber selbst schuld seien, daß die Inhalte gelöscht wurden, da die Videos auf einschlägigen Portalseiten verlinkt seien(!!).

Daß die Reaktion seitens der GVU unbefriedigend ist, zeigen dann auch die beiden Autoren und Urheber der Videos Alexander Lehmann und Mario Sixtus. Diese haben nämlich beide den Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter eingeschaltet, der auf seinem Lawblog.de schreibt: 

Mario Sixtus hat bereits ausführlich dargelegt, warum es bei der GVU nicht mit einer simplen Entschuldigung getan sein wird:

Wörtlich habe ich Herrn Leonardy – dem Geschäftsführer der GVU – gesagt: “Wenn Sie Hollywoodfilme auf meinem FTP-Server gefunden hätten, und ich ihnen sagen würde, oups, da hat wohl ein von mir beauftragter Dienstleister meine DVDs an den falschen Speicherort gebackupt, würden Sie sich damit auch nicht zufrieden geben.”

Wie Mario Sixtus verlangt auch Alexander Lehmann eine rechtswirksame Unterlassungserklärung von der GVU. Auch, um dafür zu sorgen, dass die GVU die offenbar im eigenen Haus oder bei ihren Dienstleistern herrschenden Missstände abstellt.

Wir haben für Mario Sixtus und Alexander die GVU angeschrieben und förmlich abgemahnt. Die GVU hat nun bis Donnerstag Zeit für eine Reaktion.

Da die GVU auch nicht gerade zimperlich mit vermeintlichen Urheberrechtsverstößen umgeht, ist die Abmahnung der GVU die einzig logische Konsequenz. Wer weiß, welche Videos noch alles unberechtigterweise gelöscht wurden, deren Autoren bzw. Urheber aber nicht diese Öffentlichkeit wie Lehmann oder Sixtus haben?

Letztendlich bleibt zudem auch die Forderung bestehen, das Gesetz in Sachen Urheberschutz den heutigen Gegebenheiten anzupassen – und nicht umgekehrt.

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