Die Nicht-Anwendung des Zensurgesetzes

Bestimmt kann sich jeder meiner Leser noch an die Diskussion rund um das Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschG) bzw. Zensurgesetz oder auch kurz #Zensursula erinnern. Bis zur letzten Bundestagswahl wurde das Zensurgesetz ja von eben jener Ursula v.d. Leyen als Familienministerin vorangetrieben, die dann Pate für den Hashtag #zensursula und somit als Synonym für eben dieses Gesetz diente, das keine Partei (außer der CDU/CSU) nach der Wahl mehr haben wollte. Deshalb gab es nach Inkrafttreten des Gesetzes auch prompt eine behördliche Dienstanweisung der Nicht-Anwendung dieses Gesetzes.

Damit wurde aber ein neuer Skandal losgetreten. Denn ein einmal beschlossenes Gesetz kann nicht durch eine einfache Dienstanweisung der Behörden außer Kraft gesetzt werden, sondern lediglich durch ein eigenes Aufhebungsgesetz.
Das Gesetz wurde jedenfalls erst einmal "ausgesetzt" bzw. eben nicht angewendet. Dafür sollte dann für ein Jahr die Richtlinie "Löschen statt Sperren" ausprobiert bzw. evaluiert werden. Nun ist dieser Zeitraum des Evaluierens fast vorüber und schon werden natürlich Stimmen laut, daß das Gesetz wieder wie beschlossen in Kraft zu treten habe. Das BKA tut ja auch ein Übriges dazu, mit in meinem Augen fragwürdigen Studien und Zahlen zu belegen, daß Löschen statt Sperren nicht funktionieren soll.

Interessant ist nun aber auch die Sichtweise der SPD in der ganzen Sache, die ja maßgeblich vor dem Regierungswechsel eben mit in der Koalition saßen und das Gesetz mit den Stimmen der eigenen Fraktion maßgeblich mitbeschlossen haben. Björn Böhning von der Berliner SPD twitterte zum Beispiel vorhin folgendes: 

Schlecht: CDU-Lammert fordert Anwendung des Netzsperren-Gesetzes:

Ja, es ist schlecht, daß der Bundestagspräsident auf die Einhaltung eines Gesetzes pocht, daß nie hätte verabschiedet werden dürfen! Noch schlechter ist es natürlich, daß das Gesetz eben verabschiedet wurde. Mit den Stimmen der SPD in der Koalition. Und mit der Unterschrift von Ex-Bundespräsident Köhler. Und es ist darüber hinaus für die Wahrung der Demokratie noch übler, daß die Behörden und der Gesetzgeber zu faulen Tricks greifen und mittels einer Dienstanweisung eine Gesetz faktisch außer Kraft setzen. Das Gesetz bindet die Exekutive. Wenn nun aber die Exekutive einfach beschließt, das Gesetz nicht anzuwenden, dann ist das rechtswidrig. Und das ist neben der Verabschiedung des Gesetzes, was nie hätte passieren dürfen, auch der zweite eigentliche Skandal. Und die SPD war mittendrin statt nur dabei und hat dieses Gesetz mitzuverantworten. Sich dann hinterher hinzustellen und nicht die Verantwortung dafür zu übernehmen, sondern andere dafür zu schelten, daß sie die Einhaltung der Gesetze forden, ist grundweg falsch.

Nichts gegen Björn Böhning selber. Er ist sicherlich einer der wenigen in der SPD, die durchweg eine positive Netzpolitik vertreten, aber in diesem Fall sollte er eher auf die eigenen Genossen schimpfen, daß es soweit überhaupt kommen konnte!

Was wir jetzt zügig brauchen, ist ein Aufhebungsgesetz, um eben diese rechtswidrige Situation der Nicht-Anwendung eines beschlossenen Gesetzes, das nie hätte verabschiedet werden dürfen, zu beenden. Wir brauchen nun aber ganz sicher nicht das übliche Finger-Pointing zwischen den Parteien in Regierung und Opposition.

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