Jörg Tauss von Vergangenheit eingeholt!
25 06 2009
Ok, ein kleiner reißerischer Aufmacher, aber der stammt von Jörg Tauss persönlich! In dem, nunja, Beitrag von 1995 (laut Tauss), geht
es zwar um die Kryptoregulierung, aber lustigerweise hat der Beitrag erstaunliche Parallelen. Kostproben gefällig?
Bitte schön:
Naja, ok, um ISDN-Adapter geht es nun schon lange nicht mehr. Die Technik hat sich dann doch etwas weiterentwickelt. Die Vorgehensweise der Regierung (damals unter Kohl, also CDU), ist aber noch die gleiche: ein großes Schreckgespenst aufbauen, das einer genaueren Betrachtung nicht standhält. In diesem Fall die organisierte Kriminalität. Heute müssen Terroristen und Kinderschänder herhalten.
Weitere Beispiele gefällig?
Na, kommt das auch seltsam bekannt vor?
Oder auch dieses:
"Wer nur zufällig auf die Stopp-Seite gerät, hat nichts zu befürchten..."
Noch immer nicht genug? Bitte sehr:
Dem Bürger etwas verbieten, was man selber gerne nutzen möchte, war nicht nur damals beliebt, sondern auch heute. Das Zugangserschwerungsgesetz verpflichtet nämlich nur privatrechtliche Zugangsanbieter mit mehr als 10.000 Kunden zur Filterung. Das heißt, daß Bundesbehörden, Bibliotheken, Universitäten, Schulen davon ausgenommen sind. (s.a. PDF).
Noch mehr? Nun gut:
Durchpeitschen? Druck machen? Kommt einem auch heute bekannt vor, oder? Allerdings sind wir heute schlauer: Aufklärungsarbeit scheint auch nichts zu nutzen. Die Politiker sind im wesentlichen beratungsresistent, sofern sie nicht in der Opposition sind.
Aber auch damals wurden MdBs angeschrieben. Unter anderem auch Jörg Tauss von dem es heißt:
Irgendwie hab ich grad einen Flashback... und manches ändert sich auch nach 14 Jahren nicht, denn der Beitrag endet praktischerweise mit einem Ratschlag, der auch heute noch genauso aktuell ist wie damals:
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Die Frechheit, mit der sich hier über das Recht des Bürgers auf Privatsphäre und Erhalt des Fernmeldegeheimnisses hinweggesetzt wird, verschlägt einem fast die Sprache; m.E. versucht die Politik hier, vollendete Tatsachen zu schaffen, bevor die Konsequenzen dem Durchschnittsbürger verständlich werden.
Das oftmals zitierte Argument der "Bekämpfung der organisierten Kriminalität" ist jedenfalls schlichtweg falsch!
Es geht hier definitiv um eine drastische Beschneidung grundlegender Bürgerrechte; die "organisierte Kriminalität" hat sicherlich keine Probleme, geeignete ISDN-Adapter zu kaufen, die in Echtzeit die Telefongespräche und Daten verschlüsseln.
Naja, ok, um ISDN-Adapter geht es nun schon lange nicht mehr. Die Technik hat sich dann doch etwas weiterentwickelt. Die Vorgehensweise der Regierung (damals unter Kohl, also CDU), ist aber noch die gleiche: ein großes Schreckgespenst aufbauen, das einer genaueren Betrachtung nicht standhält. In diesem Fall die organisierte Kriminalität. Heute müssen Terroristen und Kinderschänder herhalten.
Weitere Beispiele gefällig?
Wie so oft trifft ein solches Gesetz wieder ausschließlich den kleinen Mann auf der Straße. -Beispiel gefällig? Am 5.7.1996 verabschiedete die Bundesregierung das sog. "Telekommunikationsgesetz", das -legt man es konsequent aus- einer Abschaffung des Fernmeldegeheimnisses gleichkommt. Die Kosten für die Schaffung der neuen Abhörbehörde und seine eigene Bespitzelung darf der Bürger obendrein noch selber bezahlen.
Na, kommt das auch seltsam bekannt vor?
Oder auch dieses:
Wer auf das dumme Gesülze "Wer nichts zu verbergen hat, der braucht auch keine Kryptographie!" hört, sollte sich selber fragen, warum er seine Post dann nicht prinzipiell nur mit Postkarten erledigt und ob er mit derselben Einstellung nicht auch dem Ausspruch "Wer nichts zu verbergen hat, der darf auch nichts gegen eine ab und an bei ihm durchgeführte Hausdurchsuchung haben!" vorbehaltslos zustimmen müßte.
"Wer nur zufällig auf die Stopp-Seite gerät, hat nichts zu befürchten..."
Noch immer nicht genug? Bitte sehr:
Zugunsten unserer Politiker gehe ich einmal davon aus, daß sie einfach nicht wissen, wovon sie reden -obwohl sie es besser wissen könnten, wenn sie sich denn die Mühe machen würden, die teuren Studien, die sie dazu in Auftrag geben, auch einfach mal zu lesen, wie bspw. die Studie des Bundesinnenministeriums "Internet für die obersten Bundesbehörden".
Dem Bürger etwas verbieten, was man selber gerne nutzen möchte, war nicht nur damals beliebt, sondern auch heute. Das Zugangserschwerungsgesetz verpflichtet nämlich nur privatrechtliche Zugangsanbieter mit mehr als 10.000 Kunden zur Filterung. Das heißt, daß Bundesbehörden, Bibliotheken, Universitäten, Schulen davon ausgenommen sind. (s.a. PDF).
Noch mehr? Nun gut:
Im Dezember 1996 macht die Bundesregierung nun allerdings ernst: Im Hauruckverfahren soll nach einem Bericht des Spiegels das lang dementierte Verbot freier starker Kryptoprogramme nun durchgepeitscht werden.
Getreu dem Motto "wehret den Anfängen!" kann ich deshalb nur jedem raten, jetzt politischen Druck zu machen und "Aufklärungsarbeit" zu leisten!
Was eine kleine Anfrage meinerseits gebracht hat, sei im folgenden aufgezeigt:
Durchpeitschen? Druck machen? Kommt einem auch heute bekannt vor, oder? Allerdings sind wir heute schlauer: Aufklärungsarbeit scheint auch nichts zu nutzen. Die Politiker sind im wesentlichen beratungsresistent, sofern sie nicht in der Opposition sind.
Aber auch damals wurden MdBs angeschrieben. Unter anderem auch Jörg Tauss von dem es heißt:
Jörg Tauss (SPD) hat scheints wenig Zeit, müht sich aber redlich
Seiner Meinung merkt man an, daß er schon eine Weile (privat) in den Datennetzen unterwegs ist: Keine Überwachung und die Erkenntnis der technischen Unmöglichkeiten. Leider steht seine liberale Meinung aber momentan in ziemlichen Kontrast zur kollektiven SPD-Marschrichtung.
Irgendwie hab ich grad einen Flashback... und manches ändert sich auch nach 14 Jahren nicht, denn der Beitrag endet praktischerweise mit einem Ratschlag, der auch heute noch genauso aktuell ist wie damals:
...und wenn alle Stricke reißen?
Dann gibt es immer noch die Verfassungsbeschwerde!
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