NSA Untersuchungsausschuss: Anhörung von Verfassungsrichtern

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss, der den NSA-Skandal aufarbeiten soll, hat am 22. Mai zum ersten Mal in öffentlicher Sitzung getagt, um drei (Ex-)Verfassungsrichter bzw. Verfassungsrechtler als Gutachter anzuhören. Dabei handelte es sich um den ehemaligen Vorsitzenden des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts Prof. em. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, dem ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riehm und den Juniorprofessor für öffentliches Recht in Mannheim Matthias Bäcker. Netzpolitik.org hat live vom Ausschuss berichtet.

Seit kurzem ist nun die Aufzeichnung auf der Seite des Bundestags zu sehen und  was es da zu sehen ist, ist durchaus empfehlenswert, auch wenn es mit 4h18m recht lang ist: 

Ich bin zwar kein Jurist, aber aus meiner Sicht ist es bemerkenswert, daß alle drei Verfassungsrechtler übereinstimmend zur Schlußfolgerung kommen, daß – kurz gesagt – diese ganze anlaßlose Massenüberwachung komplett verfassungswidrig ist. Außerdem sind die Behörden, inklusive der Geheimdienste, an die Verfassung gebunden. Das gilt insbesondere auch fuer den Auslandsgeheimdienst BND. Zusätzlich kommt noch die Schutzpflicht des Staates hinzu, die Grundrechtsträger vor der Überwachung bzw. Spionage durch ausländische Geheimdienste wirksam zu schützen.

Alles in allem zerpflücken die Verfassungsrechtler eigentlich, aus meiner Sicht, so ziemlich die gesamte Überwachungspraxis der eigenen Geheimdienste und auch die (fehlende) Reaktion des Staates auf den NSA-Skandal. Eigentlich eine ziemliche Ohrfeige für die Bundesregierung.

Uncategorized