Überwachung ist Grundrechtseingriff

Seit Wochen nun schon hält der Überwachungsskandal an, ohne daß es nennenswerten Aufstand oder Bemühungen seitens der Bundesregierung gibt, diese dauerhafte und millionenfache Verletzung unserer garantierten Grundrechte zu beenden. Stattdessen speisen die Amerikaner uns mit einem wirkungs- und sinnlosen Papiertiger names “No-Spy”-Abkommen ab.

Bei Spiegel Online stand in einem Artikel gestern ein interessantes Zitat. In dem Artikel geht es darum, daß auch die US-Bürger, natürlich völlig unbeabsichtigt(!), überwacht werden. Diese “unbeabsichtigten Vorfälle” verstoßen natürlich gegen das Gesetz. Dazu heißt es von der internen NSA-Aufsichtsbehörde: 

“Die Mehrzahl aller Vorfälle (…) betraf Datenbankanfragen und ist auf menschliche Fehler zurückzuführen”

Natürlich ist der Mensch bzw. der einzelne Mitarbeiter schuld, wenn sowas passiert, nicht das System! Das ist aber eine reine Schutzbehauptung und an sich ja falsch. Richtig ist, daß das System der Überwachung und der Geheimdienste an sich Schuld an den Grundrechtsverletzungen ist. Im Zitat heißt es, daß die Vorfälle Datenbankabfragen beträfen. Das heißt aber auch, daß die Überwachungsdaten an sich, bereits gespeichert sind, denn sonst wären Datenbankabfragen nicht möglich. Ich kann nichts abfragen, was nicht in der Datenbank bereits vorhanden ist.

Leider hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung geurteilt, daß der Grundrechtseingriff in der Abfrage der Daten, aber nicht bereits in der Speicherung liegt. Von dem was wir heute aber wissen und was der Überwachungsskandal ja eindeutig zeigt, ist aber die Speicherung an sich schon der Grundrechtseingriff.

Denn niemand kann garantieren, daß der Zugriff auf die Daten immer und für alle Zeiten grundrechtskonform erfolgen wird. Sowohl die Politik als auch die Rechtsprechung kann sich ändern, sei es evolutionär, sei es revolutionär. Der einzige, wirklich wirksame Schutz vor einer Verletzung unserer Grundrechte durch Zugriff auf irgendwelche Daten, ist die Nicht-Erhebung und die Nicht-Speicherung von Daten. Insofern muss die anhaltende und fortwährende Überwachung durch Geheimdienste weltweit als eine ständige Verletzung unserer Grundrechte gelten. Und dabei ist es völlig egal, ob diese durch einen ausländischen Geheimdienst erfolgt oder durch unsere eigenen. Alles andere ist lediglich Augenwischerei zum Erhalt des Status Quo. Und genau das können und dürfen wir nicht weiter hinnehmen.

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