500 Unterschriften nachträglich für Bürgerbegehren “gefunden”

Wie der NDR gestern abend im Nordmagazin berichtete, haben sich zufälligerweise in der Rostocker Stadtverwaltung noch 500 Stimmen gefunden, die sich für ein Bürgerbegehren zum Bau eines Darwineums im Barnstorfer Wald ausgesprochen haben. Das Bürgerbegehren kam ursprünglich nicht zustande, weil 100 Unterschriften bis zum Erreichen der magischen Grenze von 4000 Unterstützern gefehlt haben:

Knapp 100 gültige Unterschriften hatten gefehlt, als die Bürgerschaft das Bürgerbegehren im September verwarf. Bei der Überprüfung der Unterschriftenlisten durch das städtische Rechtsamt stellte sich im Nachhinein heraus, dass sich die Verwaltung verzählt hatte. Eine falsche Auswertungsmethode habe dazu geführt, dass etwa 500 gültige Unterschriften nicht erfasst wurden, so der Sprecher.

Beim Darwineum handelt es sich um dein Bauvorhaben für, grob gesagt, ein Affenhaus im Rostocker Zoo für 28 Mio. Euro, das auf einem bisher frei zugänglichen Areal im Barnstorfer Wald gebaut werden soll bzw. inzwischen auch gebaut wird. Der Barnstorfer Wald ist bei Freizeitsportlern sehr beliebt und das Bauareal den Rundweg für die Läufer zerstört. Außerdem gab es wohl alte Buchenbestände, die nun bereits gefällt sind.

So richtig kann man bei dem jetzigen "Fund" irgendwie nicht an einen Zufall glauben und so ist es nicht verwunderlich, daß die Initiatoren des Bürgerbegehrens laut NDR Bericht Absicht in der ursprünglichen Falschzählung vermuten. Die Stadt redet sich nun zudem damit heraus, daß das Bürgerbegehren jetzt auch nicht neu aufgerollt wird, weil es auch keinen alternativen Finanzierungsplan enthielt.

Dieser Rostocker Kommunalskandal um Bürgerbegehren zeigt aber wieder einmal sehr schön, wie wichtig Transparenz in der öffentlichen Verwaltung ist. Aus gutem Grund sind reguläre Wahlen auch bei der Auszählung immer öffentlich, d.h. jeder Bürger darf und kann die Wahlhelfer bei der Auszählung der Stimmen kontrollieren. Offensichtlich ist dies bei der Auswertung von Unterschriftenlisten für Bürgerbegehren nicht der Fall, was natürlich nicht nur einem Mißbrauch Tür und Tor öffnet, sondern auch Mißtrauen gegenüber der Auszählung sät.

Einen Untersuchungsausschuß zu fordern läge nun eigentlich auf der Hand, aber da der Bau des Darwineums bereits weit fortgeschritten ist, würde ein Bürgerbegehren zu diesem Zeitpunkt inzwischen auch sinnlos sein. Zumal es unwahrscheinlich ist, daß irgendjemand der Beteiligten sich oder andere belasten würde, da er so wohl seine Stelle in der Verwaltung riskieren würde. Und damit kommen wir zu einem besseren Whistleblower-Schutz.

UPDATE:
Sybille Bachmann hat einen Artikel über Dinge, die es bei solchen Unterschriftensammlungen zu beachten gibt, bei Stadtgespraeche-Rostock.de geschrieben. Lesenswert.

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