Wikipedia und kopierwütige Journalisten

Da die Bahn ja auch immer wieder “Updates” zu ihren “Datenabgleichen” bei den Mitarbeitern veröffentlicht, möchte ich dem natürlich in nichts nachstehen und halte die Weltöffentlichkeit auch mal auf dem Laufendem…

Nachdem also der Landesdatenschutzbeauftragte in M-V sich der Sache angenommen hatte, bekam ich von eben diesem Ende Januar einen Brief, in dem folgendes erklärt wurde:

  • die Firma A. aus Rostock hat zumindest reagiert und meine Daten gelöscht und auch nicht an Dritte weitergegeben.
  • der Herr H. soll zuvor lediglich als Vermittler tätig sein und auch jetzt noch sein und lediglich seinen Tätigkeitsbereich durch einen Kooperationsvertrag mit Firma A. auf deren Produkte, sprich: Häuser, ausgeweitet haben.
  • wenn dies so ist und die Versicherung L. die Einverständnis zur Verwendung für andere Zwecke zugestimmt hätte, wäre die Datenübermittlung aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht unzulässig.
  • der Landesdatenschutzbeauftragte will sich deshalb nun auch bei der Versicherung L. nach Einzelheiten erkundigen.

Aus dem mir vorliegenden Schreiben der Versicherung L. geht jedoch hervor, daß diese eher nicht eine solche Einverständnis gegeben hat, sondern diese schrieb wörtlich:

Soweit es in unserer Macht steht, verhindern wir durch entsprechende Maßnahmen, dass Adressdaten unserer Kunden nach Ausscheiden eines Vertrauensmannes weiter verwendet werden können. Soweit diese Adressen aus dem Gedächtnis oder durch private Aufschreibungen bei unserem ehemaligen Vertrauensmann verblieben sind, haben wir leider keine Möglichkeit dies zu verhindern.

Also hab ich gestern dem LfD nochmal geschrieben und die gewünschten Informationen mitgeteilt. Mal schauen, was dabei nun wieder herauskommt.

Aber das ganze zeigt zudem, daß die Firmen Auskunftsersuchen nach dem Datenschutzgesetz (T5F) offensichtlich ignorieren. Außerdem scheinen durch solche “freien” Mitarbeiter regelrechte Löcher in den Datenschutz gerissen zu werden, wenn nicht wirksam verhindert werden kann, daß solche Leute einfach die Daten, die sie im Auftrag einer Firma erheben, auch an Dritte weitergegeben oder für diese verwendet werden können. Gerade wenn es sich hierbei um einen “Vertrauensmann” einer Versicherung handelt, ist das umso schlimmer. Zwar ging es hierbei nur um eine Autoversicherung, aber man stelle sich das mal vor, wenn es um eine Kranken- oder Lebensversicherung gegangen wäre und ich mir tatsächlich dort ein Haus hätte kaufen wollen, obwohl ich an einer unheilbaren Krankheiten leiden würde. Ob das Einfluß auf die Finanzierung gehabt hätte? Vermutlich ja.

Also heißt es erstmal: weiterabwarten….

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