Der rechtsfreie Raum “Geheimdienste”

Gestern vermeldete die Tagesschau in ihrer Sendung um 20 Uhr, daß der Überwachungsskandal wohl ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben würde, weil Generalbundesanwalt Range weder Zeugen noch Beweise finden könne: 

Die Spähaktionen gegen deutsche Bürger durch den US-Geheimdienst NSA bleiben juristisch wohl ohne größere Folgen. Nach Informationen von NDR, WDR und der “Süddeutschen Zeitung” leitet Generalbundesanwalt Harald Range keine Ermittlungsverfahren gegen ausländische Geheimdienste ein. Auch wegen der jahrelangen Überwachung eines Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel ist demnach kein Ermittlungsverfahren geplant.

Es lasse sich nicht aufklären, was die NSA und der britische Abhördienst GCHQ in Deutschland getan hätten. Weder Zeugen noch Dokumente stünden zur Verfügung. Rechtshilfeersuchen an US-Behörden würden vermutlich unbeantwortet bleiben. Range selbst erklärte, er werde in Kürze eine abschließende Entscheidung bekanntgeben.

Dieser Vorgang läßt sich wohl nur als Kapitulation des Rechtsstaates vor den Geheimdiensten auffassen. Der Rechtsstaat hat offenbar keinerlei Kontrolle über seine eigenen Geheimdienste und läßt sich von diesen an der Nase herumführen. Ein funktionierender Rechtsstaat aber müsste zumindest seine Geheimdienste soweit unter Kontrolle haben, daß Ermittlungsverfahren eben nicht unter dem Deckmäntelchen der Geheimhaltung unmöglich gemacht werden können, da der Grundrechtsschutz aller Bürger ein übergeordnetes Staatsziel ist. Vielmehr noch! Im Grundgesetz steht recht klar und eindeutig in Art 1 GG Abs. 3

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Dies haben auch die drei Verfassungsrechtler Ende letzter Woche in ihren Gutachten einhellig und übereinstimmend festgestellt. Die Überwachung verletzt unsere Grundrechte und ist verfassungswidrig. Unternimmt der Staat nichts, um gegen diese anlasslose und allumfassende Spionage vorzugehen, handelt auch der Staat als solches verfassungswidrig. Das gilt insbesondere auch für die Bundesregierung und sämtliche Behörden. Darunter fällt somit auch die Generalbundesanwaltschaft mit ihrem Generalbundesanwalt Range.

Wenn nun also Range meint, daß er nichts ermitteln könne, dann erscheint das wie blanker Hohn. Natürlich kann man etwas ermitteln. Natürlich kann man auch einen Geheimdienst nach Unterlagen und Beweismitteln durchsuchen. Natürlich kann man die Niederlassungen von Firmen durchsuchen lassen. Und natürlich kann man Zeugen laden und verhören. Natürlich kann man die Whistleblower Drake, Binney, Marshon und andere befragen. Und natürlich kann man Edward Snowden auch mittels eines Zeugenschutzprogramms ins Land holen und vernehmen! Man muss es nur wollen!

Aber es erscheint offensichtlich, daß weder Range noch die Bundesregierung an Aufklärung interessiert sind. Und das ist ein noch viel größerer Skandal als die Überwachung selber! Wir dürfen das nicht akzeptieren!

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